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	<title>Kommentare zu: Rede am 1. Mai zum Thema &#8220;Grundeinkommen?&#8221;</title>
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	<description>Mein persönlicher Blog mit eigenen Artikeln und Kommentaren</description>
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		<title>Von: Raffael Herzog</title>
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		<dc:creator>Raffael Herzog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:41:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zum ersten Kritikpunkt: Die Initiative für das bedingungslose Grundeinkommen nennt keine Zahl. Die 2500 die in Diskussionen genannt werden, sind ein Platzhalter. Ein Platzhalter, damit man mit einer Zahl diskutieren kann. Die 2500 Franken orientieren sich am maximalen AHV-Satz, der 2320.- beträgt. Damit ist diese Zahl also bereits ein Stück höher angesiedelt, und deutlich höher als der minimale AHV-Satz (1160.-). Zu den weiteren Sozialleistungen muss man immer wieder betonen: Das Grundeinkommen ersetzt diese nur bis seiner Höhe. Was darüber hinaus geht, bleibt bestehen.

Zum zweiten Kritikpunkt: Das BGE schafft bessere Arbeitsbedingungen. Es schafft diese nicht mit Gesamtarbeitsverträgen und Regeln, sondern indem es den Arbeitern mehr Macht gibt. Insbesondere gibt es ihnen die Macht, «Nein» zu sagen. Damit schafft es etwas, wovon immer alle reden, das es aber in vielen Bereichen noch gar nicht gibt: Einen Arbeitsmarkt. Was soll denn das für ein «Markt» sein, wo der Kunde (Arbeitnehmer) das Produkt (die Arbeit) kaufen [i]muss[/i]? Mit einem BGE muss der Arbeitgeber seinen Angestellten etwas bieten, tut er dies nicht, laufen sie ihm davon und suchen sich einen besseren Job. Damit ist das BGE sowohl eine Befreiung von der Arbeit (falls gewünscht), als auch eine Befreiung der Arbeit. Und es schafft in keiner Weise die Erwerbsarbeit ab, es nimmt ihr nur den Zwang und verschafft den Menschen damit Luft.

Der Mindestlohn dagegen ist der falsche Ansatz. Es ist mal wieder ein weiteres Pflaster, das auf ein marodes System geklebt geklebt werden soll, reine Symptombekämpfung. Und mit 4000.- ist es sehr tief angesiedelt, je nach Situation sogar deutlich tiefer als das BGE: Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern, der Vater geht den ganzen Tag schuften, die Mutter schaut zu den Kindern. Vielleicht teilen sich die beiden die Arbeit auch auf und kommen gemeinsam auf 6000.- pro Monat. Nach den aktuellen «Platzhalter-Zahlen» des BGE käme dieselbe Familie auf ein Grundeinkommen von  6250.-, und zwar noch ohne gearbeitet zu haben. Von einer direkten Prekärisierung kann also keine Rede sein. Nur wenn in diesem Beispiel beide Eltern 100% zu einem Mindestlohn arbeiten, sind sie mit 8000.- über dem Grundeinkommen – aber bereits zu 100% Erwerbstätig, Raum nach oben gäbe es dann keinen mehr.

Ich werde «Ja» zur Mindestlohninitiative stimmen, aber zähneknirschend, weil ich es für den falschen Ansatz halte …

Zum dritten Kritikpunkt: Da stimme ich dir zu, nur was hat das mit dem Grundeinkommen zu tun? Viele Wege führen nach Rom und nur, weil es auch einen anderen gibt, soll man diesen ignorieren?

Dein Fazit teile ich ebenfalls, auf diese Dinge muss man dringend den Finger halten und keinesfalls zulassen, dass es von den Unternehmern instrumentalisiert wird. Diese Gefahr ist real, ebenso die Gefahr eines effektiven Sozialabbaus. Auch als vehementer Befürworter des BGE kann, darf und will ich meine Augen nicht vor diesen Gefahren verschliessen. Es darf keinesfalls Schuss nach hinten werden, darauf muss man tatsächlich aufpassen. Zum Glück will das BGE ja nicht die linke Politik abschaffen. ;) Im Gegenteil, es würde den Freiraum schaffen, dass die Arbeiter ihre Politik auch selber in die Hand nehmen könnten.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum ersten Kritikpunkt: Die Initiative für das bedingungslose Grundeinkommen nennt keine Zahl. Die 2500 die in Diskussionen genannt werden, sind ein Platzhalter. Ein Platzhalter, damit man mit einer Zahl diskutieren kann. Die 2500 Franken orientieren sich am maximalen AHV-Satz, der 2320.- beträgt. Damit ist diese Zahl also bereits ein Stück höher angesiedelt, und deutlich höher als der minimale AHV-Satz (1160.-). Zu den weiteren Sozialleistungen muss man immer wieder betonen: Das Grundeinkommen ersetzt diese nur bis seiner Höhe. Was darüber hinaus geht, bleibt bestehen.</p>
<p>Zum zweiten Kritikpunkt: Das BGE schafft bessere Arbeitsbedingungen. Es schafft diese nicht mit Gesamtarbeitsverträgen und Regeln, sondern indem es den Arbeitern mehr Macht gibt. Insbesondere gibt es ihnen die Macht, «Nein» zu sagen. Damit schafft es etwas, wovon immer alle reden, das es aber in vielen Bereichen noch gar nicht gibt: Einen Arbeitsmarkt. Was soll denn das für ein «Markt» sein, wo der Kunde (Arbeitnehmer) das Produkt (die Arbeit) kaufen [i]muss[/i]? Mit einem BGE muss der Arbeitgeber seinen Angestellten etwas bieten, tut er dies nicht, laufen sie ihm davon und suchen sich einen besseren Job. Damit ist das BGE sowohl eine Befreiung von der Arbeit (falls gewünscht), als auch eine Befreiung der Arbeit. Und es schafft in keiner Weise die Erwerbsarbeit ab, es nimmt ihr nur den Zwang und verschafft den Menschen damit Luft.</p>
<p>Der Mindestlohn dagegen ist der falsche Ansatz. Es ist mal wieder ein weiteres Pflaster, das auf ein marodes System geklebt geklebt werden soll, reine Symptombekämpfung. Und mit 4000.- ist es sehr tief angesiedelt, je nach Situation sogar deutlich tiefer als das BGE: Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern, der Vater geht den ganzen Tag schuften, die Mutter schaut zu den Kindern. Vielleicht teilen sich die beiden die Arbeit auch auf und kommen gemeinsam auf 6000.- pro Monat. Nach den aktuellen «Platzhalter-Zahlen» des BGE käme dieselbe Familie auf ein Grundeinkommen von  6250.-, und zwar noch ohne gearbeitet zu haben. Von einer direkten Prekärisierung kann also keine Rede sein. Nur wenn in diesem Beispiel beide Eltern 100% zu einem Mindestlohn arbeiten, sind sie mit 8000.- über dem Grundeinkommen – aber bereits zu 100% Erwerbstätig, Raum nach oben gäbe es dann keinen mehr.</p>
<p>Ich werde «Ja» zur Mindestlohninitiative stimmen, aber zähneknirschend, weil ich es für den falschen Ansatz halte …</p>
<p>Zum dritten Kritikpunkt: Da stimme ich dir zu, nur was hat das mit dem Grundeinkommen zu tun? Viele Wege führen nach Rom und nur, weil es auch einen anderen gibt, soll man diesen ignorieren?</p>
<p>Dein Fazit teile ich ebenfalls, auf diese Dinge muss man dringend den Finger halten und keinesfalls zulassen, dass es von den Unternehmern instrumentalisiert wird. Diese Gefahr ist real, ebenso die Gefahr eines effektiven Sozialabbaus. Auch als vehementer Befürworter des BGE kann, darf und will ich meine Augen nicht vor diesen Gefahren verschliessen. Es darf keinesfalls Schuss nach hinten werden, darauf muss man tatsächlich aufpassen. Zum Glück will das BGE ja nicht die linke Politik abschaffen. ;) Im Gegenteil, es würde den Freiraum schaffen, dass die Arbeiter ihre Politik auch selber in die Hand nehmen könnten.</p>
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