Schweizer Acta Moratorium: ein erster Schritt!Lesedauer ca. 1 Minuten

Mit der heutigen Medienmitteilung des Bundesrats ist klar: der Widerstand gegen ACTA, den ich mit nach Bundesbern zu tragen geholfen habe, hat ein Zwischenziel erreicht. Wichtige Forderungen bleiben aber offen: die Verhandlungsprotokolle gehören veröffentlicht, weil der Text des Abkommens sonst viel zu grosse Interpretationsspielräume offen lässt.


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Ungelöst bleiben damit aber weiterhin die Probleme der Kulturschaffenden. Ihnen entgehen durch die (heute in der Schweiz nicht strafbaren) Gratisdownloads von urheberrechtsgeschützten Werken zum Privatgebrauch Entschädigungen, für die eine Kompensation gefunden werden muss. Ich forderte den Bundesrat in einem Postulat auf, dafür neue Wege zu suchen.

Postulat Glättli zur Entschädigung von Kulturschaffenden (Angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden unter Einhaltung der Privatsphäre der Internetnutzende)