Die SonntagsZeitungs-Redaktion liest das eigene Blatt nicht. Warum auch…Lesedauer ca. 1 Minuten

Die SonntagsZeitung liest offenbar das eigene Blatt nicht. Wie sonst könnte sie heute, am 23.12.2012 auf der Titelseite eine Initiativ-Ankündigung der SVP bringen, welche sie bereits am 30.9.2012 auf der Titelseite mit den Worten „Asyl: SVP plant radikale Initiative“ angerissen hatte ?

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Nun gut: ein Zeitung, die als Neuigkeit verkündet, was sie selbst vor 12 Wochen als Neuigkeit verkündet hat, tja, die muss man vielleicht wirklich als ernsthafter Journalist nicht lesen 😉 Lesen können hätte man aber zum Beispiel die Berichterstattung in anderen Blättern – im Nachgang zur ersten Ankündigung. Die Aargauer Zeitung hatte sich beispielsweise die Mühe gemacht, die Rechtsstaatlichkeit der geforderten geschlossenen Internierungslager für alle Asylsuchenden zu überprüfen (Aargauer Zeitung, 1. Oktober 2012). Das Fazit war glasklar:

Die Schweizerische Bundesverfassung regelt die grundsätzlichen Rechte der Bevölkerung. Sie gewährt jedem Menschen das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit. Staatsrechtsprofessoren sehen in der SVP-Initiative einen Konflikt mit Artikel 10, Absatz 2 der Bundesverfassung: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. » Staatsrechtsprofessor René Rhinow präzisiert: «Jeder Mensch hat Anspruch auf das Recht, sich frei zu bewegen. Dieses Recht gilt für Schweizer und Ausländer gleichermassen.» Um Menschen einzusperren, brauche es zwingend ein Gerichtsurteil. (Hervorhebung: B. Glättli)

Ich bin gespannt, wieviele Journalisten die recyclierte „News“ der SonntagsZeitung unkritisch als News vermelden. Und wieviele wenigstens dazu auch die prägnante Stellungnahme aus der Aargauer Zeitung mit kopieren…