Motion gegen Export von Spionage-Software aus der SchweizLesedauer ca. 2 Minuten

Nach den ganzen Enthüllungen rund um Wikileaks, dem amerikanischen Geheimdienst NSA und dem britischen Pendant GCHQ ist bekannt: Schweizer Firmen exportieren Spionage- und Überwachungssoftware. Dies machen sie nicht nur in «stabile Länder«, sondern auch in Staaten, die nachweislich Menschenrechte missachten. Besonders der Export in Länder, die sich über das Recht auf freie Meinungsäusserung hinwegsetzen, muss verboten, die Gesetzeslücke geschlossen werden.  (Foto: CC-BY-SA https://citizenlab.org/for-their-eyes-only)

UPDATE 25.9.2015: Diese Motion wurde ohne Abstimmung abgeschrieben, weil sie mehr als zwei Jahre unbehandelt blieb. Ich überlege mir bei Gelegenheit die Einreichung einer neuen, aufdatierten Motion mit der gleichen Stossrichtung.

UPDATE 3.2.2016: Amnesty International berichtet, dass Menschenrechts-NGO und -AktivistInnen seit mindestens fünf Jahren im Visier staatlicher Hacker stehen. 

Seit Jahren verkaufen Schweizer Firmen Schnüffel- und Spionagesoftware ins Ausland. Nach der heutigen Gesetzgebung müssen sie diese Exporte nicht bewilligen lassen, solange die Software nicht Inhalte entschlüsseln kann. Sie werden deshalb nur in der Güterkontrollverordnung erfasst.

Überwachungssoftware für Saudi-Arabien

Die NZZ am Sonntag hat aufgrund der Aktualität des Themas recherchiert. Gemäss ihren Angaben liefert die Nexus Telecom – ihr Besitzer ist FDP-Nationalrat Ruedi Noser – momentan Überwachungssoftware nach Saudi-Arabien. Der autokratische Staat ist bekannt für seine Menschenrechtsverletzungen. Politische Parteien sind in diesem Land nicht zugelassen, eine Oppositions-Bewegung gibt es deshalb kaum. Für Nexus Telecom scheint der Export jedoch nicht bedenklich zu sein. Ruedi Noser gibt gegenüber der NZZ am Sonntag an, dass es absurd wäre, Privatfirmen in ihrem Verkauf von Überwachungssoftware einzuschränken.

Spionage-/Schnüffelsoftware ist Kriegsmaterial

Der Export von Schnüffel- und Spionagesoftware (z.B. den Programmen FinFisher: FinFly) wird in der Schweiz nicht mit der nötigen Konsequenz überprüft und hinterfragt. Wenn solche Software über die Schweiz in Länder wie Turkmenistan oder Oman exportiert wird, dient sie nicht «bloss» der Überwachung und Wirtschaftsspionage, sondern kann sogar ganz direkt Menschenrechtsverletzungen gegen Oppositionelle begünstigen oder gar erst ermöglichen, weil deren Kommunikation überwacht wird.

Deshalb muss der Export von Überwachungs- und Spionagesoftware viel stärker geregelt werden. Die Schweiz darf auf keinen Fall zulassen, dass aus unserem Land Software exportiert wird, welche undemokratischen Staaten die Unterdrückung von demokratischen Oppositionsbewegungen erleichtert oder gar erst ermöglicht. Auch dann nicht, wenn diese angeben, die Software nur zur Kriminalitätsbekämpfung zu nutzen.

Bei anerkannten demokratischen Rechtsstaaten soll der Export nur dann erlaubt sein, wenn die Software nur auf individuellen, begründeten konkreten Anfangsverdacht hin eingesetzt wird. Eine Verwendung im Rahmen von Praktiken wie der in der Schweiz erlaubten verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung wäre damit ebenfalls ausgeschlossen.

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Bild: Titelbild des Reports „For Their Eyes Only: the Commercialization of Digital Spying“ – CC-BY-SA https://citizenlab.org/for-their-eyes-only