In der Schweiz hätte die Vorratsdatenspeicherung ohne Anfangsverdacht gemäss Bundesrat ausgedehnt werden sollen von sechs auf zwölf Monate. Das wollte der Bundesrat mit der Revision des Büpf. Unterdessen hat das Parlament aber dieses Anliegen abgelehnt, und ein Referendum gegen das Büpf ist leider nicht zustande gekommen. Das hier vorliegende Dossier ist etwas veraltet (Stand: April 2014), gibt aber weiterhin einen Überblick übers Thema.

INHALTSÜBERSICHT:

  1. Allgemeine Info zu Vorratsdatenspeicherung, Trojanern und der Kritik daran
  2. Konkrete Information zur aktuellen Büpf-Revision in der Schweiz und zum Stand der Beratung
  3. Kritik an der Büpf-Revision aus der Schweiz
  4. Entscheid des Europ. Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung in der EU

Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner – was heisst das eigentlich?

Bei der Vorratsdatenspeicherung (kurz VDS) werden personenbezogene Daten aller Einwohnerinnen und Einwohner gespeichert, ohne dass sie bereits für einen bestimmten Zweck benötigt werden und ohne dass ein Verdacht gegen die betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden also auf Vorrat aufgezeichnet, falls sie einmal benötigt werden. Der Begriff wird in der aktuellen Debatte vor allem in Bezug auf die Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten verwendet, wobei die Vorratsdatenspeicherung aber weit darüber hinaus geht.

Als Staatstrojaner (oder Bundestrojaner, Trojaner Federal, GovWare) bezeichnet man Software, die von den Sicherheitsbehörden unbemerkt auf informationstechnischen Systemen wie Computern installiert werden. Sie dienen dazu, die Aktivitäten der/des Betroffenen zu kontrollieren und zu dokumentieren, alle Dateien auf dem Computer anzuschauen, aber allenfalls auch die Webcam oder das Mikro des Geräts einschalten und auch verschlüsselte Kommunikation (z.B. via Skype oder verschlüsselte Mails) abzufangen, bevor sie verschlüsselt sind.

Gut erklärt von Onlinejournalist Alexander Svensson in diesem Video.

Die Kritik an Vorratsdaten und Trojanern

Überwachungsstaat: Die Gefahr ist gross, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger mit der sehr vagen Begründung der «Bekämpfung der Kriminalität» ausspioniert. Personen werden präventiv überwacht, weil ihr Verhalten nicht der Norm entspricht, oder die auf Vorrat gespeicherten Daten werden angeschaut, sobald jemand mehrere Verkehrsbussen kassiert. Denn schluessendlich überwacht uns der Staat in dem Moment, in dem er unsere Daten speichert. Egal, ob er sie nachwirkend auch benutzt.

«Wir sind alle verdächtig» – Artikel in der WOZ von Carlos Hanimann
«Der Datenangriff auf Schüler, Hotelgäste und Autofahrer» – Artikel im Tages-Anzeiger von Hubert Mooser
«Werden wir alle Chinesen?» – FAZ-Blog von Didi Kirsten Tatlow

Verletzte Grundrechte: Die Bevölkerung hat ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Doch mit der Vorratsdatenspeicherung wird nahezu jede digitale Kontaktaufnahme aufgezeichnet, inklusive des genauen Zeitpunkts und des Standorts. Damit haben die Behörden tiefe Einblicke ins Privatleben, die dem Recht auf Schutz der Privatspäre widersprechen. Und auch wenn z.B. private Dokumente und Fotos auf dem Computer des Betroffenen mit dem Staatstrojaner gesetzlich nicht angeschaut werden dürfen, so sind Missbräuche kaum zu vermeiden.

«Privatsphäre wird zu einem Privileg» – NZZ-Interview mit Datenschützer Hanspeter Thür von Jan Flückiger
«Nur Nudisten haben nichts zu verbergen» – Interview mit Denis Simonet, Pressesprecher der Piratenpartei Schweiz

Datenschutzproblem: Niemand weiss genau, wer die wo genau lagert und ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist auch korrekt gelöscht werden. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Hanspeter Thür, sagte in einem Interview, er könne nur die Projekte kontrollieren, zu denen er auch Zugang habe.

Sicherheit: Auch Sicherheit ist ein Menschenrecht. Mit einem Staatstrojaner öffnet der Bund Kriminellen aber Tür und Tor auf jedem angezapften Computer Schäden anzurichten. Mit dem Trojaner werden unter anderem Firewalls und Sicherheitssoftware ausgeschaltet. So entstehen auf dem angezapften Computer Sicherheitslücken, die der Nutzer nicht bemerkt und auch nach dem Zugriff nicht rückgängig gemacht werden.

  • Analyse des deutschen Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club.

Kosten: Die Speicherung der vielen Daten und die Bearbeitung der konkreten Abfragen kostet auch eine Menge Geld. Im Jahr 2012 zahlten die Kantone 14,5 Millionen Schweizer Franken an den Dienst Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF).

Informationen zur Schweizer Büpf-Revision

Das geplante neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erlaubt die Installation von Staatstrojanern auf Computern und Mobiltelefonen und die Verdoppelung der Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten von heute sechs auf neu zwölf Monate (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.).

Beratungen Ständerat im März 2014

Trotz umstrittenen Massnahmen und einigen wenigen kritischen Fragen, nahm der Ständerat die Gesetzesrevision mit 30 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der Ständerat weicht insofern vom Bund ab, als dass er weiterhin eine Entschädigung für die Telekommunikationsfirmen fordert, welche die Überwachung überhaupt ermöglichen.

Voraussichtliche Beratung im Nationalrat im Juni 2014

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Juni-Session 2014 über die Gesetzesrevision abstimmen. Im Zweitrat wird mehr Widerstand erwartet:

Kritische Positionen gegen die Büpf-Revision

Digitale Gesellschaft Schweiz

«Im vorliegenden Entwurf geht es noch immer darum, den Strafverfolgungsbehörden möglichst weitreichende (teilweise auch bereits heute ohne genügende Rechtsgrundlagen praktizierte) Ermittlungsmöglichkeiten (Zwangsmassnahmen) an die Hand zu geben. Diese empirisch auf ihre Verhältnismässigkeit und auf eine Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten zu prüfen, wäre in den fast drei Jahren, seit Beginn der Vernehmlassung, angezeigt gewesen. Die dürftigen Ausführungen der Botschaft genügen diesen Anforderungen bei weitem nicht. Bevor die Verhältnismässigkeit nicht nachgewiesen ist, dürfen die Befugnisse aber nicht weiter ausgebaut und der Geltungsbereich nicht erweitert werden.»

Überparteiliche Petition

Die Petition «Stopp Büpf» ist ein Projekt der Piratenpartei Schweiz, dem sich viele Organisationen und politische Parteien angeschlossen haben. Neben den Jungen Grünen, der Juso, den Jungfreisinnigen und der JSVP unterstützen auch der Konsumentenschutz, grundrechte.ch und der Chaos Computer Club die Petition.

ICT- und Telekombranche

Im Vordergrund stehen für die ICT- und Telkombranche die Entschädigung für die enstehenden Kosten der Überwachung. Je nach Unternehmen sind die Befürchtungen gross, dass die Massnahmen in Zukunft ausufern und die Branche die Kosten für die Investitionen tragen muss. Vereinzelt – wie z.B. von der asut – äussern Bedenken bzgl. der Eingriffe in die Privatspäre der Bürgerinnen und Bürger.

Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. April 2014

Gleich wie in der Schweiz mit dem Büpf gibt es auch in der EU ein umstrittenes Gesetz (dort heisst das Richtlinie) zur Vorratsdatenspeicherung. Sie forderte von allen EU-Mitgliedstaaten die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und den Zugriff darauf ohne das Wissen der Betroffenen.

Am 8. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte verstosse:

«Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, ist ungültig.» (Urteil C_0293_2012-DE-ARR als PDF)

Reaktionen in der Schweiz

Reaktionen in Deutschland