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Vorstösse im Nationalrat

Der aktuelle Status aller Vorstösse kann online unter www.parlament.ch abgefragt werden. Dazu einfach oben rechts im Suchfeld die Geschäftsnummer (z.B. 11.418) eingeben.

  • 11.4181 Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen Mo
    Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine teilweise rote Einfärbung von Radstreifen bei besonders gefährlichen Stellen möglich wird. Dazu wäre die SVV im Artikel 74 Abs. 7 sinngemäss mit folgender Bestimmung zu ergänzen:
    Art. 74 Abs. 7 SSV (…) Radstreifen können an Stellen, bei denen die Radfahrer durch Motorwagen besonders gefährdet sind (z.B  bei gefährlichen Verzweigungen), rot eingefärbt werden.
    Begründung:
    Insbesondere bei Kreuzungen oder mehrspuriger Verkehrsführung mit einem Radstreifen zwischen den Spuren entstehen immer wieder gefährliche Situationen für Velofahrende. Aus diesem Grund hat z.B. die Stadt Zürich an neuralgischen Stellen solche roten Einfärbungen aufgebracht. Aufgrund der heutigen Rechtslage ist eine solche rote Einfärbung grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend erforderte jede einzelne Einfärbung eine besondere Bewilligung des ASTRA für einen Versuchsbetrieb.
    Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der SVV würde künftig die unbürokratische und rasche Einfärbung einzelner Gefahrenstellen möglich. Gleichzeitig bliebe gewährleistet, dass Radstreifen nicht flächendeckend, sondern nur bei besonders gefährlichen Stellen eingefärbt werden. Fachleute gehen nämlich davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung wesentlich grösser ist, wenn sich Autofahrende nicht an durchgehende rote Markierungen gewöhnen (wie sie z.B. in Deutschland üblich sind), sondern diese Markierungen bloss bei wirklichen Gefahrensituationen angebracht werden.
  • 11.4205 Wegweisung von Asylsuchenden an den Empfangszentren. Gewährleistung von Hilfe in Notlage Ip
    Wie durch Solidarité sans frontières und die Medienberichterstattung von 10vor10 am 21./22.12.2011 bekannt wurde, sind an den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) Basel und Vallorbe über 40 Asylsuchende weggewiesen worden. Unterdessen wird auch von einzelnen Fällen in Chiasso gesprochen. Die Betroffenen bekamen – bei winterlicher Witterung – weder Unterkunft noch Nahrung, sondern erhielten die Aufforderung, sich nach einer Frist von bis zu einer Woche wieder zu melden.
    1. Hat der Bund nach der Medienberichterstattung Nachforschungen darüber angestellt? Wieviele solcher Vorfälle sind dem Bund unterdessen bekannt? Stimmt die Information, dass einzelne solcher Wegweisungen auch Familien betroffen haben?
    2. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, damit das Recht auf Hilfe in Notlagen (BV Artikel 12) künftig in jedem konkreten Einzelfall gewährt wird?
    3. Bestehen Weisungen oder andere Direktiven des Bundes an die EVZ bezüglich des Umgangs von Situationen mit akuter Platznot?
    4. Ist der Bund bereit, auch mit Freiwilligen und Hilfswerken in Kontakt zu treten, welche für Notfälle ihre Unterstützung anbieten – und die anfallenden Kosten entsprechend zu vergüten?
    5. Hat der Bund Kontakte aufgenommen mit migrantischen Communities um abzuklären, ob diese gegebenenfalls bereit wären, in Notlagen bei der Beherbergung von Flüchtlingen aus ihren Herkunftsländern mitzuhelfen?
    6. Stimmt die Information, dass einem Asylsuchenden mit bekannten medizinischen Problemen (Epilepsie) durch die Securitas bei der EVZ Basel am 20.12. medizinische Unterstützung verweigert wurde und private HelferInnen die Sanität rufen mussten?

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