Sicherheit ist heute eines der gefragtesten «Güter». Und dies weit herum unwidersprochen. Sei es kantonal aktuell in der Auseinandersetzung um das neue Zürcher Polizeigesetz oder um den Mord in der Strafanstalt Pöschwies, sei es national in der Frage des Umgangs mit gefährlichen Straftätern oder international beim Austausch von Daten über Flugreisende, Visumsgesuche oder Finanztransaktionen.
Immer wieder wird dabei an die Politik die Erwartung formuliert, diese Risiken nicht bloss zu minimieren, sondern zu kontrollieren und sie durch präventive Handlungen auszuschalten. Als Urheber all des zu kontrollierenden Risikos wird der böse Mensch gesehen. Vom gewöhnlichen Kriminellen zum Sexualstraftäter bis zum Terroristen und seinem Finanzmanager. So rücken denn dieser Mensch und seine Umgebung ins Blickfeld der staatlichen und meist polizeilichen Prävention. Meist bedeutet dies Überwachung, Kontrolle. Moderner kommt Prävention aber auch im Kleid von Anreizen daher – heute ist ja umfassend gesprochen das «Management von Problemen» gefragt, nicht bloss altmodische Verbote und Gebote. Doch gerade das Management von Problemen ist noch viel stärker als das Verbot angewiesen auf den umfassenden Blick auch auf nur schon potentielle Problemfelder.
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blogpost_BenjaminFranklinDuplessis_squareWer sich darüber wundert oder gar dagegen wehrt, ungefragt selbst auch in dieses Blickfeld zu geraten, wird rasch mit dem bekannten Totschlagargument abgewehrt: «Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.» An einer Debatte zwischen Junger Union und Jungliberalen soll – laut Spiegel – ein 16jähriger JuLi aus dem Publikum darauf eine entwaffnende Antwort gegeben haben: «Wer nichts zu verbergen hat, führt doch wohl ein ganz schön armes Leben.» Recht hat er wohl, der Junge. Allerdings kann man das gleiche auch etwas staatsmännischer formulieren, wie der damalige notabene durchaus überwachungsfreundliche deutsche Bundeskanzler Gerd Schröder nach den Londoner Anschlägen gegenüber dem RTL-Nachtjournal: eine absolute Sicherheit könne es in einer freien Gesellschaft nicht geben. Auf den Punkt bringen dürfte diese Haltung das in vielen Varianten Benjamin Franklin zugeschriebenen Zitat «Anyone who trades liberty for security deserves neither liberty nor security».
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Das bringt uns zum Grundsätzlichen, zur Gegenüberstellung. Das Böse und die Politik. In meinen Augen eine spannende, aber auch eine herausfordernde Gegenüberstellung. Einerseits ist das Böse eine in der Freiheit jedes Einzelnen angelegte Möglichkeit. Das ist die «heisse» Variante. Dieses «heisse», in Erscheinung getretene Böse zu sanktionieren, das ist die Aufgabe von Justiz und in ihrem Dienste der Polizei.
Andererseits gibt es aber auch, und dies scheint mir in diesem Zusammenhang mindestens so wesentlich zu sein, eine «kalte» Variante des Bösen. Hannah Arendt hat sie, in einer vieldiskutierten Berichterstattung zum Eichmann-Prozess, herausgearbeitet und als «Banalität des Bösen» benannt. Das Böse, oder sagen wir konkret, die Verletzung von Grundwerten wie Recht auf Leben, Menschlichkeit oder Freiheit, kann auch auf eine vollständig banale, formalisierte und bürokratisierte Art und Weise von «Schreibtischtätern» erfolgen.
Meine These ist, dass jede Politik der präventiven Sicherheit, wenn sie den Prozess der Umsetzung durch staatliche Institutionalisierung durchläuft, in latenter Gefahr ist, selbst zu einer mehr oder weniger gefährlichen «kalten Variante» des Bösen zu werden. Risiko-Politik droht dann selbst zum politischen Risiko werden.
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Wer die präventive Eliminierung des Bösen von der Politik an und für sich erwartet, wer gar dieses direkt vom Staat einfordert oder es umgekehrt als Repräsentantin oder Repräsentant des Staates verspricht, hegt oder fördert mystische Erwartungen. Auch wenn es für die direkt Betroffenen unsagbar bitter ist: «Wir müssen auch vom Paradigma weg kommen, dass jeder Rückfall eines Straftäters ein Versagen der Behörden ist. Menschliches Verhalten ist nicht immer vorhersehbar. Da steckt ja etwas Mystisches drin: der Glaube, dass jedes schreckliche Unglück durch Regelungen verhindert werden kann. Man muss sich auch auf politischer Ebene von dieser Vorstellung verabschieden.» So formulierte es Guntram Knecht, ein Hamburger Psychiater, der sich mit um die gefährlichsten Häftlinge Deutschlands kümmert, in einem Interview der Zeit.
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So recht er hat, Herr Knecht, es gibt sie doch, die gläubigen Anhänger der staatlichen Risikominimierung, und sie sind ja, wie man weiss, grad bei den sogenannt liberalen und «liberal-konservativen» durchaus dicht vertreten (ausser denn das Risiko heisse «Armut»…). Mir kommt die Auseinandersetzung mit ihnen ein wenig vor wie eine Theodizeedebatte ohne Gott. «Wie kann es sein, dass bei einem allmächtigen und gütigen Gott, der die Welt geschaffen hat, noch Böses in der Welt sei?», das ist, kurz gerafft, die Kernfrage dieser Debatte im klassischen Kleid. Wie kann es sein – moderner gefragt – dass der Staat, der doch das Gewaltmonopol hat und Recht setzt und die Verwirklichung unserer gemeinsamen Werte sich auf die Fahnen geschrieben hat, wie kann es sein, dass dieser Staat zulässt, dass noch Böses geplant wird, gar umgesetzt oder dass es im schlimmsten Falle unbestraft bleibt?
Meine persönliche überzeugte Antwort ist: es kann nicht nur, es muss so sein. Denn eine Politik, ein Staat, die das Böse vor seinem «Ausbrechen» eliminieren könnten, wären für mich weit bedrohlicher als noch die schlimmst denkbaren Ausmasse des individuell Bösen. Nicht darum, weil Freiheit mir an und für sich das höchste aller Güter ist. Sondern gerade darum, weil Verantwortung, und das ist gelebte Freiheit, nur dann gelebt werden kann, wenn sie auch mit dem Risiko behaftet ist, Fehler zu machen oder gar, das Böse zu tun.