Kultur: Angemessene EntschädigungLesedauer ca. 2 Minuten

Angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden unter Einhaltung der Privatsphäre der Internetnutzer (12.3173)

Postulat im Curia Vista

  • 14.03.2012 – Einreichungsdatum
  • 16.05.2012 – Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • 15.06.2012 – Annahme durch Nationalrat

EINGEREICHTER TEXT

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der darlegt, welche neuen Formen der Urheberrechtsentschädigung geschaffen werden könnten, um Schweizer Kulturschaffende – unter Einhaltung der Grundrechte und der Privatsphäre der Internetnutzer – angemessen für den Einkommensausfall durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke (Texte, Bilder, Musik, Filme) im Internet zu entgelten.

BEGRÜNDUNG

Auf den Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats Savary (10.3263) haben Kulturschaffende, insbesondere Musikschaffende, verständlicherweise konsterniert reagiert. Selbst wenn man die Einschätzung des Bundesrates teilen würde, dass die aktuelle Situation tolerierbar ist, muss rasch eine breite Auslegeordnung gemacht werden, um allenfalls vorausschauend die notwendigen politischen Debatten führen zu können. Die Internettechnologien und die auch mobil verfügbaren Bandbreiten entwickeln sich rasch. Damit wird der Druck wachsen, präventive und repressive Massnahmen auszubauen (Überwachung des privaten Internetverkehrs, Druck auf Provider zur Filterung usw., Zugangssperre bei Verstoss gegen Urheberrecht).

Eine solche Entwicklung würde die Grundrechte auf Privatsphäre und die Meinungsäusserungsfreiheit im Internet massiv bedrohen. Beispiele für Entschädigungsmodelle, die im Bericht untersucht werden sollen, sind eine „Kulturflatrate“ (wie sie auch von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften, bereits 2009 debattiert wurde) oder auch eine marginale Abgabe auf den Datendurchsatz.

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 16.05.2012

Der Bundesrat ist gerne bereit, eine Übersicht über mögliche neue Formen der Urheberrechtsentschädigung zusammenzustellen. Eine Entschädigung, die den Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet abdeckt, würde allerdings auch das unerlaubte Anbieten (den „Upload“) miteinschliessen und damit eine sichere Heimat für illegale Plattformen wie Pirate Bay schaffen. Eine solche Lösung wäre zudem mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum vereinbar. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies nicht im Sinne des Urhebers des Postulates und der Mitunterzeichner ist, und wird diesem Umstand im Bericht Rechnung tragen.