Flankierende Massnahmen im Mietrecht sind dringendLesedauer ca. 2 Minuten

Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert angesichts der akuten Wohnungsnot rasche flankierende Massnahmen im Mietrecht. In den betroffenen Gebieten muss der Kündigungsschutz verbessert werden, der Anfangsmietzins darf bei Neuvermietungen maximal 5% steigen, und es braucht Transparenz über den vorherigen Mietzins. Damit könnte kurzfristig die Mietzinsexplosion gestoppt werden.
Stark steigende Anfangsmieten, vermehrte Kündigungen und Sanierungen zur Renditesteigerung führen zu einer Verdrängung sozial Schwächerer und des Mittelstands und gleichzeitig zu einer verstärkten Umverteilung von den Mietenden hin zu den Vermietern. Diese Probleme betreffen besonders stark den Raum Zürich und den Arc Lémanique, sind aber auch in anderen Agglomerationen immer stärker spürbar. Die kurzfristigen mietrechtlichen Massnahmen die der SMV fordert sind:

  1. Deckelung der Erhöhung des Anfangsmietzinses bei einem Mieterwechsel: Max. 5% Aufschlag.
  2. Transparenz über die vorher verlangete Miete (Formularpflicht). Nur so kann eine überhöhte Erhöhung überhaupt erkannt und allenfalls angefochten werden.
  3. Besserer Kündigungsschutz. Nur wenn wirklich ein konkret ausgearbeitetes Sanierungsprojekt vorliegt, darf wegen Sanierung gekündigt werden.

Würden diese drei Massnahmen in allen Hotspots mit akuter Wohnungsnot in Kraft gesetzt, könnten sie verhindern, dass die Vermieter die Marktsituation für eine massive Renditeoptimierung ausnutzen. Die Rezepte von HEV und economiesuisse – möglichst viele neue teure Wohnungen bauen – nützen dagegen nichts und können auch nicht rasch umgesetzt werden.

Mittel- und langfristig braucht es aber weitere Massnahmen. Der Erhalt und die Förderung preisgünstigen Wohnraums muss mit einem Sachplan Wohnen konkret vorangetrieben werden, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden. Das Ziel ist dabei, möglichst viele Wohnungen der Spekulation und der reinen Renditeorientierung zu entziehen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Darum sollte möglichst viel Wohnraum nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet werden. Die Miete richtet sich dabei nach den effektiven Investitionskosten und Rücklagen für Erneuerungen, nicht nach Renditeerwartungen von „Investoren“, die Geld von den Börsen abziehen und neu auf Kosten der MieterInnen mit „Real Estate“ jene Renditen erwirtschaften wollen, welche die Börsen nicht mehr hergeben.

Im Kanton Zürich ist der MV Zürich übrigens bereits aktiv geworden. Im November 2012 werden wir über eine Doppelinitiative abstimmen, eine davon fordert die Wiedereinführung der Formularpflicht (Angabe des Mietzinses der Vormieter).