Das neue Asylgesetz: Schutzwürdige abwehren?!Lesedauer ca. 2 Minuten

Mit der unterdessen bereits in Kraft getretenen dringlichen Teilrevision des Asylgesetzes wird Menschen, die heute verdientermassen Schutz geniessen, der Zugang zum Asyl in der Schweiz abgeschnitten. Korrigieren wir diesen Fehlentscheid mit dem Referendum!

Man müsse „unechte Flüchtlinge“ abschrecken, um die humanitäre Schweiz zu retten. So argumentierten die ParlamentarierInnen von glp bis SVP in der Herbstsession. Tatsächlich beschlossen sie etwas ganz anderes: neu wird Menschen, die heute verdientermassen Schutz geniessen, der Zugang zum Asyl in der Schweiz massiv erschwert.

Die Asylgesetzrevision ist kompliziert. Praktisch parallel werden drei verschiedene Projekte diskutiert. Das jüngste von ihnen, die Vorlage 3, wurde vom Parlament in der Herbstsession sogar dringlich verabschiedet. Die Volksrechte werden damit beschnitten. Die Änderungen traten bereits einen Tag nach der Abstimmung am 29. September in Kraft.

Am gravierendsten wird sich die Abschaffung des Botschaftsverfahrens auswirken. Bis jetzt gab es die Möglichkeit, im Ausland ein Asylgesuch bei einer Schweizer Botschaft zu stellen. Das Gesuch wurde geprüft. Und die Person durfte nur einreisen, wenn sie wirklich schutzbedürftig ist. Mit dem Botschaftsverfahren wurden positive Erfahrungen gemacht. Andere Länder Europas denken sogar über die Einführung eines solchen Verfahrens nach. Gerade für die Hilflosesten unter den Schutzbedürftigen, namentlich Frauen und Kinder, führt die Abschaffung des Botschaftsverfahrens nun dazu, dass sie eine gefährliche Reise mit organisierten Schlepperbanden unternehmen müssen. Im neuen Gesetz wird also nicht etwa der Umgang mit abgelehnten Flüchtlingen verschärft, sondern anerkannten Flüchtlingen wird der Zugang zum Asyl in der Schweiz abgeschnitten!

Wehrdienstverweigerer und Deserteure werden künftig kein Asyl mehr erhalten, auch wenn sie von Folter und unangemessener Strafe bedroht sind. Sie werden höchstens noch vorläufig aufgenommen. Für sogenannt Renitente wird es künftig lagerähnliche Sonderzentren geben.

Erst in letzter Sekunde wurde diese ungeniessbare Mischung noch durch einen Ermächtigungsparagraphen für den Bundesrat garniert. Er darf Versuche mit beschleunigten Verfahren machen, die vom heute gültigen Gesetz abweichen, und die Rekursfristen von dreissig auf zehn Tage verkürzen – ohne spezielle Zustimmung des Parlaments. Damit wird die Regierung selbst zum Gesetzgeber, die Gewaltentrennung ist verletzt.

Amnesty international reagierte zusammen mit anderen NGO mit einer umstrittenen aber vielbeachteten Kampagne, die unter www.jetzt-ist-genug.ch auch weitere Details der Revision erklärt.

Weil die vorgeschlagenen Veschärfungen konkret bedrohte Menschen vom Asyl ausschliessen, haben verschiedene Basisgruppierungen das Referendum beschlossen. Koordiniert wird dieses von den Jungen Grünen, unterstützt auch unter anderem von Solidarité sans frontières und den Grünen (Stand 8.10.2012). Wer sich auch dafür wehren will, dass gerade die Schwächsten unter den Flüchtlingen weiterhin auch in der Schweiz Aufnahme und Schutz finden, soll rasch das Referendum unterschreiben. Bogen gibt es unter www.asyl.ch

P.S.: Wer auf seinem eigenen WordPress-Blog Werbung für das Referendum machen will, kann das von mir geschriebene Plugin „WP Asylgesetzreferendum“ installieren.