Rechtsverweigerung im Schengen-Visumsverfahren?Lesedauer ca. 2 Minuten

Unter dem Titel «Verschlusssache – nur für Dienstgebrauch» beschreibt WOZ-Autor Heiner Busch, wie die Schweiz die Schengener Geheimhaltung auf die Spitze treibt, mehr noch als das Schengen-Gründungsmitglied Deutschland. Das ist das Resultat von Anfragen u.a. meinerseits in den beiden Parlamenten zum Visa-Konsultationsverfahren.

Aus der WOZ vom 20.12.2012:
Die Schweiz muss ein Visumsgesuch ablehnen, wenn ein anderer Schengen-Staat sein Veto einlegt. Dass die Betroffenen dabei keine weitere Begründung erhalten und auch nicht erfahren, welcher Staat ihnen den Weg nach Europa versperrt, bereitet dem Bundesrat kein Kopfzerbrechen. Das Bundesverwaltungsgericht habe festgestellt, dass das Schengen-Recht «keine weitere Orientierung» vorsehe. Nachzulesen ist das seit Montag in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage von Balthasar Glättli. «Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Staat seine Entscheidungen begründen muss – umso mehr, wenn sie derart gravierende Folgen haben», sagt der grüne Nationalrat. «Nur dann kann ein Betroffener das Vorgehen einer Behörde anfechten. Bei jeder Parkbusse gibt es mehr Rechtsschutz.»

Mit seiner Anfrage hat Glättli auf den Fall eines Iraners reagiert, über den die WOZ Ende August berichtete: Im Juli 2009 hatte die Schweizerische Botschaft in Teheran dem Iraner Mehdi Rahimi ein Schengen-Visum verweigert. «Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen darstellen», hatte die Begründung gelautet – angekreuzt auf dem einheitlichen Formular, das alle Schengen-Staaten für die Visumsverweigerung benutzen (siehe WOZ Nr. 35/12). Welcher Staat ihn als Sicherheitsrisiko einstufte und aus welchen Gründen, weiss Rahimi bis heute nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 seine Klage abgeschmettert. Rahimi ist kein Einzelfall: Seit die Schweiz bei Schengen mitmacht, hat sie 357 Personen das Visum verweigert, weil ein anderer Schengen-Staat im Rahmen des sogenannten Konsultationsverfahrens das so wollte. Umgekehrt hat die Schweiz selbst in 1884 Fällen ihr Veto gegen die Visumsvergabe durch einen Schengen-Partner eingelegt.

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Der vollständige Artikel ist in der aktuellen WOZ an jedem gut sortierten Kiosk zu lesen und wird ab Ende Januar 2013 hier online verfügbar sein.