Erfolg bei der Zweitwohnungsinitiative, Sorgen beim NDGLesedauer ca. 2 Minuten

Die Referendumsdrohung gegen die Aushöhlung der Zweitwohnungsinitiative war erfolgreich. SVP und FDP knickten ein und stimmten einer Umsetzung zu, welche die Kernanliegen der Initiative umsetzt. Diesem Erfolg steht der Kampf gegen die Geheimdienstexzesse entgegen. Hier wehrten sich die Grünen im Parlament fast allein gegen das Eintreten auf die Wunschliste des Geheimdienstes im Nachrichtendienstgesetz.

Grundrechtspartei: Die Grünen

Leider keine Überraschungen gab es bei der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes. Bereits seit Jahren wehren sich die Grünen dagegen, dass der Geheimdienst weitreichende Schnüffelkompetenzen erhält. In früheren Jahren bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) hatte noch eine Anti-Schnüffel-Allianz von Grünen, SP und SVP gespielt. Diesmal folgte dem Nichteintretensantrag von Daniel Vischer nur noch ein Drittel der SP-Fraktion. Dabei haben gerade die Attentate von Charlie Hebdo und auch Kopenhagen gezeigt, dass auch extrem ausgebaute Geheimdienste Attentate nicht verhindern können. Wenn schon braucht es eine bessere Analyse und Koordination bestehender Informationen – nicht das Sammeln immer neuer Daten.

Die Grundsatzkritik der Grünen betrifft vier Punkte:

  1. Die Ausweitung der verdachtslosen Vorfeldermittlung durch den grossen Lauschangriff (Verwanzung von Privaträumen etc.) stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Wenn der Bundesrat heute betont, dass es nur um ein Dutzend Fälle geht, weiss er offenbar, um wen es sich handelt. Dann sollen diese besser sofort strafrechtlich durch die Bundesanwaltschaft untersucht werden!
  2. Wir bekämpfen, zusammen mit u.a. Amnesty International und dem KonsumentInnenschutz die sogenannte «Kabelaufklärung». Hinter diesem Schlagwort versteckt sich die Überwachung des gesamten Internetverkehrs nach bestimmten Schlagworten und damit zu einer «Mini-NSA» – ein Vorgehen, das PolitikerInnen von links bis rechts als Reaktion auf die Snowden-Affäre noch scharf verurteilt hatten.
  3. Die parlamentarische Aufsicht über den Geheimdienst, die Geschäftsprüfungsdelegation GPDel hatte in einem 39-seitigen Mitbericht umfassende Verbesserungen bei der Kontrolle und Aufsicht gefordert. Die Kommission hat diese fundierten Empfehlungen in den Wind geschlagen.
  4. Die durch den Geheimdienst gesammelten Informationen können strafprozessual gar nicht verwendet werden, wie ein Gastbeitrag von Prof. Jürg-Beat Ackermann in der NZZ vom 19.3. treffend ausführt – dies behindert also die Bestrafung von vorbereitenden Handlungen von Terroranschlägen statt diese zu fördern.