Mietzinssenkung jetzt einfordernLesedauer ca. 1 Minuten

Der Referenzzinssatz ist auf ein neues Rekordtief von 1,75 Prozent gefallen. Fast alle haben nun Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Jetzt online die Abklärung machen und dann die Anpassung einfordern.

Ab morgen, 2. Juni 2015, gilt der schweizweit neue Referenzzinssatz für die Berechnung der Mieten. Seit dem September 2013 ist eine Senkung wieder Tatsache. Umso wichtiger ist nun, dass alle Mieterinnen und Mieter eine Mietzinssenkung einfordern. Grundsätzlich kann man eine Reduktion von 2,91 Prozent verlangen, je nachdem, wann die letze Anpassung des Mietpreises erfolgte.

So funktioniert’s

Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet bis zum 15. Juni einen Gratis-Check an. Er prüft, ob man überhaupt Anspruch auf eine Mietzinssenkung hat und ob man dem Vermieter einen Brief schreiben sollte. Teilweise können bis zu Fr. 1000.- im Jahr gespart werden. Eine Abklärung lohnt sich also.
Mietvertrag und letzte Mietzins-Änderung, falls vorhanden, müssen eingereicht werden, damit eine optimale Beratung möglich ist.

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Nachbarn Informieren

Der Vermieter kommt seiner Verpflichtung am ehesten nach, wenn die mehrere Mieter/innen eines Hauses einen Senkungsbrief einschicken. Am besten also, man redet mal mit den Nachbarn oder legt ihnen Informationen in den Briefkasten. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat dafür extra einen Infofyler gestaltet, den er kostenlos zur Verfügung stellt.

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