Ist Tempo 30 auf Kantonsstrassen sinnvoll? Der Streit zwischen Gerhard Pfister und Balthasar Glättli führt von der Zuger Grabenstrasse bis zur Frankfurter Schule.
Balthasar Glättli: Geschätzter Kollege, das Bundesgericht hat diese Woche auf eine Beschwerde aus Zug hin einen wegweisenden Entscheid gefällt. Auch auf Kantonsstrassen soll zur Lärmbekämpfung künftig Tempo 30 zulässig sein. Freuen Sie sich auch mit mir, dass diese kostengünstigste aller Lärmbekämpfungsmassnahmen nun möglich wird?
Gerhard Pfister: Geschätzter Kollege, ich kenne die Strasse in Zug, auf die sich der Bundesgerichtsentscheid bezieht, sehr gut. Das ist eine klassische Durchgangsstrasse. Ich kann nicht verstehen, dass man dort nun die Einführung von Tempo 30 prüfen muss. Darüber hinaus hat das Urteil aber natürlich schon eine Bedeutung. Wenn Tempo 30 nun zwecks Lärmdämpfung eingeführt werden soll, werden Autofahrende erneut zusätzlich schikaniert und kriminalisiert. Es sind immer kleine Schritte, aber in der Summe führt das zu Zuständen, die die Zentren weiter isolieren für die Autofahrenden.
Balthasar Glättli: Ich selbst habe jahrelang an der Seebahnstrasse in Zürich gelebt. Die Lärmgrenzwerte werden dort massiv überschritten. Der Einbau von Lärmschutzfenstern würde Unsummen kosten. Mit Tempo 30 könnte man die Grenzwerte dagegen einhalten. Und es würde nichts kosten. Gerade in Städten, in denen die Durchschnittsgeschwindigkeit massiv unter 30 Kilometern pro Stunde liegt, ist dies auch für die Autofahrenden verkraftbar. Und es hätte sogar einen Vorteil: Die Kapazität der Strassen würde nämlich vergrössert. Da verstehe ich Ihren kategorischen Widerstand nicht.
Gerhard Pfister: Ich widersetze mich der Haltung, die bei Behörden oder Gerichten dahintersteht: eine Mischung aus Jakobinertum und staatlichem Erziehungseifer. Man beansprucht, im Namen des Guten zu regulieren, und stiftet Schaden. Nicht in der einzelnen Strasse, das gebe ich zu. Aber in der Summe. Wenn für Durchgangsstrassen künftig Tempo 30 gelten soll, dann sind bald sämtliche Quartierstrassen bei Tempo 20 oder – à la longue – Zonen mit Autoverboten. Damit werden sie wirtschaftlich ausgedünnt. Tempo 30 ist dort angebracht, wo Sicherheitsbedürfnisse bestehen. Ich weiss nicht, ob Sie ein Automobilist sind. Aber wenn ja, dann wissen Sie auch, dass man mit Tempo 30 hochtouriger und lauter fahren kann als mit 50 Kilometern pro Stunde. Es ist falsch, den Lärm als Kriterium herbeizuziehen. Das Kriterium der Sicherheit genügt.
Balthasar Glättli: Jakobinertum? Nun übertreiben Sie nicht – es ist kein Blut geflossen! Den staatlichen Erziehungseifer sehe ich durchaus kritisch. Das wissen Sie: Da bin ich auch mit meiner eigenen Partei oft übers Kreuz. Klare Regeln für alle, welche im Interesse der Allgemeinheit sind, sind aber etwas anderes. Ich habe im Zweifelsfalle lieber ein simples, altmodisches Verbot, als eine staatlich finanzierte Umerziehungsübung, die am Schluss doch nichts bringt ausser schlechtes Gewissen. Zum Kriterium der Sicherheit: Natürlich ist das ein wichtiges Argument. Schön, dass Sie es nennen. Aber die Lärmbelastung ist ebenso ernst zu nehmen.
Gerhard Pfister: Es gibt auch unblutiges Jakobinertum im 21. Jahrhundert. Es ist besonders in der Verwaltung angesiedelt. Das Resultat davon sind oft unnötige Regulierungen, die vorgeben, im allgemeinen Interesse zu sein. Aus einzelnen je für sich vernünftig scheinenden Vorschriften entsteht mittelfristig und im Überblick etwas Unvernünftiges. Wenn die Lärmbelästigung an gewissen Strassen zu gross ist, soll man dämmende Massnahmen ergreifen. Der Regress auf Autofahrende und deren Geschwindigkeit ist das Pferd am Schwanz aufgezäumt. Dazu kommt, dass das Auto im heutigen engen Diskurs nur negativ konnotiert ist. Die political correctness findet den öffentlichen Verkehr per se nur toll, den motorisierten Individualverkehr dagegen an sich als ethisch kritisch. Man übersieht dabei auch den technischen Fortschritt, der die Autos wesentlich leiser gemacht hat. Regulierung kommt immer anfänglich harmlos daher, um nachher ins Gegenteil zu kippen. Sie als Linker kennen sicher die Dialektik der Aufklärung. Es gibt auch eine Dialektik der Regulierung.
Balthasar Glättli: Da packen Sie nun aber die ganz grosse Kanone aus. Wir könnten ja eigentlich ganz pragmatisch feststellen, dass langsamerer Verkehr ganz einfach flüssiger und damit angenehmer für alle Verkehrsteilnehmenden ist. Ob im Auto oder im Bus. Stattdessen sollen wir nun philosophische Grundsatzdebatten führen? Wohlan! Adorno mahnte, dass Vernunft zum falschen Mythos werden kann, wenn sie ihre eigenen Bedingungen nicht mehr hinterfragt. Und dass sie damit Herrschaft zementiert, statt sie zu kritisieren. Was Sie nun allerdings mit Ihrer Regulierungskritik zelebrieren, ist der schale Mythos der Autopartei der achtziger Jahre: Freie Fahrt für freie Bürger. Ich traue Ihnen eigentlich weiterhin einen etwas weiter gefassten Freiheitsbegriff zu. Oder irre ich mich?
Gerhard Pfister: Damit wäre also unsere Debatte, die bei der Zuger Grabenstrasse angefangen hat, nun bei der Frankfurter Schule angekommen… Mein Freiheitsbegriff ist weiter, da haben Sie recht, aber ich glaube, er ist dafür konkreter als der Ihre. Der Mangel an Grundsätzen in der Politik führt dazu, dass man die anscheinend kleinen Einschränkungen der Freiheit passieren lässt, ohne sich zu wehren. Das Resultat ist eine Staatsdominanz, ein Egalitarismus und Etatismus, die niemand grundsätzlich will, aber alle befördern, mangels Bereitschaft, die Grundsätze im kleinen Konkreten zu verteidigen.
© NZZ am Sonntag; «Jakobinertum? Nun übertreiben Sie nicht – es ist kein Blut geflossen!»; 20.03.2016; Ausgabe-Nr. 12; Seite 20