Redefreiheit Ja. Spionage Nein.Lesedauer ca. 2 Minuten

Am 10. Februar hat Peter Pilz, Abgeordneter der Grünen im österreichischen Nationalrat und Sicherheitssprecher, an einer Medienkonferenz Dokumente und Beweise für die Spitzeltätigkeit der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) und der türkischen Botschaft enthüllt. Oppositionelle, Kurd/innen und Erdoğan-Kritiker/innen werden auch in Österreich verfolgt und denunziert. Nun liegt auch ein interner Brief der türkischen Botschaft in Bern vor. 

Die Grünen werden diese Hinweise weiterverfolgen und planen, nach vertieften Recherchen an einer Medienkonferenz Stellung zu nehmen. Hier die Dokumente auf türkisch und in der deutschen Übersetzung.

Die Grünen sind besorgt über die vermuteten nachrichtendienstlichen Aktivitäten der Türkei in der Schweiz. Bundesanwaltschaft und Bundesrat müssen hier handeln. Es darf nicht sein, dass der lange Arm der AKP-Regierung in unsere Rechtsordnung eingreift und das friedliche Zusammenleben der türkischstämmigen Diaspora tangiert. Umgekehrt hat der Bundesrat recht, wenn er gestern sagte, dass es keine prinzipiellen Gründe gibt, die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz für ausländische Redner einzuschränken.
— Balthasar Glättli

Mein Kommentar zur aktuellen Situation: Bespitzelung und Bedrohung von Menschen in der Schweiz durch einen ausländischen Staat oder auch Organisationen geht nicht. Da muss die Bundesanwaltschaft m.E. den Bundesrat um Ermächtigung für Ermittlungen ersuchen.

Aber ich finde auch: Die aktuellen Redeverbote nützen Erdogan und schaden der Opposition. Und sie beschädigen die Glaubwürdigkeit der Schweiz, wenn sie Demokratie, Rechtsstaat und Meinungsäusserungsfreiheit in der Türkei einfordert. Darum hat sich der Bundesrat gestern auch korrekt geäussert. Pikant ist, dass türkische Wahlpropaganda im Ausland eigentlich verboten ist, und zwar gemäss einem türkischen Gesetz, das – man glaubt es angesichts der Propaganda-Anstrengungen der AKP-Regierung kaum – unter dem damaligen Ministerpräsidenten Erdogan verabschiedet wurde. Allerdings ist nicht an uns in der Schweiz, dieses Gesetz durchzusetzen.

Mehr Infos