Bereits 2014 und 2016 forderte ich mit einer Motion erfolglos ein Schweizer Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten. Nun ist Schweden Grossbritannien gefolgt und verbietet Mikroplastik – Grund genug für mich, in der Frühlingssession einen dritten Anlauf zu nehmen.
Die TAZ vom 7.2. 2018 berichtet: “Die Regierung in Stockholm hat ein Verkaufsverbot für kosmetische Produkte mit Mikroplastik beschlossen. Ab 1. Juli dürfen keine neuen Kosmetikartikel mehr in den Handel kommen, die Kunststoffteilchen für reinigende, scheuernde und polierende Zwecke enthalten. Bereits vorhandene Lagerbestände dürfen noch bis spätestens 1. Januar 2019 verkauft werden. Umweltministerin Karolina Skog begründete das Verbot als ‘notwendigen Schritt, um Mikroplastik in unseren Gewässern zu verringern’.”
Meine bisherigen Versuche, eine Schweizer Verbot für Mikroplastik zu erreichen, sind leider gescheitert. Eine erste Motion aus dem März 2014 kam zwei Jahre lang nicht zur Abstimmung und wurde darum abgeschrieben. Eine zweite Motion wurde leider im Juni 2017 abgelehnt. Nach dem Motto “aller guten Dinge sind drei” wagte ich in der Frühlingssession 2018 einen dritten Versuch. Meine Hoffnung war, dass auch in der Schweiz endlich umgesetzt würde, was 2018 auch in Schweden beschlossen wurde: ein Stopp von Kosmetikartikeln mit Mikroplastik. Leider auch diesmal ohne Erfolg. Die Motion wurde vom Bundesrat erneut bekämpft und wurde im Juni 2020 ebenfalls abgeschrieben, weil sie zwei Jahre nicht zur Abstimmung gekommen war.

Es ist klar: das Verbot von primärem Mikroplastik alleine löst in keiner Art und Weise das Problem des Plastikmülls. Aber wie wollen wir dieses lösen, wenn wir nicht mal den völlig überflüssigen und einfach zu ersetzenden Mikroplastik verbieten, der direkt im Wasser landet?

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