Mantelerlass: Erste Zwischenbilanz
Zwischenbilanz zum Mantelerlass
Nach der Frühlingssession haben nun beide Räte die Erstberatung des sogenannten Mantelerlasses abgeschlossen. Positiv sind:
- klare Effizienzziele und eine Verpflichtung der Elektrizitätsversorger, die Stromverschwendung aktiv zu verkleinern
- Solarpflicht für geeignete Dächer und Fassaden bei Neubauten und grösseren Renovationen – und Solarpflicht für grosse Parkplätze
- Das Standardprodukt in der Grundversorgung soll ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Quellen enthalten
- Obligatorische Winterreserve für grosse Speicherkraftwerke
Negativ dagegen im Vergleich zum Ständerat:
- Rückschlag bei den Restwassermengen
- Keine Ausgleichspflicht bei Beeinträchtigung von Schutzobjekten von nationaler Bedeutung
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2023 als Zweitrat den Mantelerlass «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (21.047) beraten. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 104 Ja zu 54 Nein mit 33 Enthaltungen angenommen. Die Nein-Stimmen stammen aus der SVP, die GRÜNEN haben sich enthalten – um auf den Ständerat Druck zu machen, die Verbesserungen beizubehalten und nicht erneute Verschlechterungen einzuführen. Nun müssen noch die Differenzen zwischen beiden Räten bereinigt werden.
Für uns GRÜNE ist klar: eine raschere Energiewende ist die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes unerlässlich. Nur so kann der Ausstieg aus den fossilen Energien gelingen. Die Verbesserungen bei der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieversorgung sind erfreulich. Wir werden aber in der weiteren Beratung dafür kämpfen, dass dies nicht übermässig auf Kosten der Natur geschehen darf und uns im Ständerat dafür einsetzen, dass die Abstriche bei den Restwassermengen korrigiert werden.
Die wichtigsten positiven Punkte aus Sicht der GRÜNEN:
- Ausbauziele: Nationalrat bestätigt ambitioniertere Ausbauziele für den Ausbau der Erneuerbaren
- Biotopschutz: Neue Anlagen für erneuerbare Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wild- und Zugvogelreservaten bleiben weiterhin verboten
- Solarpflicht: Neubauten und grössere Umbauten und Renovierungen, insbesondere bei Dachsanierungen, sowie grosse Parkplätze müssen mit PV ausgerüstet werden
- Stopp Stromverschwendung: Die Stromlieferanten werden verpflichtet, Effizienzziele zu erreichen
- Nutzung der Stauseen für Versorgungssicherheit: Die Teilnahme an der Winterreserve wird für die Betreiber von grossen Speicherkraftwerken obligatorisch
- Während 10 Jahren Mindestvergütung für kleine PV-Anlagen (bis 50 kW) von 9 /kWh
- In der Grundversorgung bieten die Netzbetreiber standardmässig ein Stromprodukt an, das ausschliesslich auf der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen beruht
- Das Verbot des Baus neuer AKW bleibt erhalten
- Die Kosten für Netzverstärkungen bis zum Anschlusspunkt für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW gelten als anrechenbare Netzkosten (betrifft insbesondere abgelegene landwirtschaftliche Gebäude)
Die wichtigsten negativen Punkte aus Sicht der GRÜNEN:
- Restwassermengen: Sistierung bis 2035 (oder länger, wenn die Ziele für die Wasserkraftproduktion nicht erreicht werden) von Restwassermassnahmen bei Sanierung und Erweiterungen von Wasserkraftwerken
- Keine Ausgleichspflicht bei der Beeinträchtigung von Schutzobjekten von nationaler Bedeutung
- Es fehlt immer noch ein fester Ausstiegsplan für die alten AKW