Lex Rüstungsindustrie statt Lex Ukraine? Nein!
In Kürze
Dieser Text erschien als Grüne Gedanken zur Woche in der Wochenzeitung P.S. vom 5.12.2025.
Die Mehrheit des Nationalrats hat die Rufe von Swissmem-Direktor Stefan Brupbacher erhört. SVP bis Mitte beschlossen am zweiten Dezember einen faktischen Freipass für Rüstungsexporte. Die Grünliberalen flüchteten sich in die «mutige Enthaltung».
Umgekehrt hatte die bürgerliche Kommissionsmehrheit in der Sicherheitspolitischen Kommission bereits im November dagegen den mehr als zweieinhalb Jahre dauernden Versuch beerdigt, Ausnahmeregeln für die Ukraine – und künftige Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs – zu finden. Der entsprechende Vorstoss wurde zurückgezogen. Damit war klar: Es gibt keine Lex Ukraine. Aber wohl bald eine Lex Rüstungsindustrie.
Dieser Plan dürfte in der Wintersession aufgehen, auch der Ständerat stimmte am vierten November zu. Es fehlt nur noch die Schlussabstimmung. Dann ist auch ein Referendum gewiss. Es dürfte an der Urne Chancen haben. Denn die Aushöhlung der Waffenexportbestimmungen geht sehr weit.
Der Nationalrat will dem Bundesrat nämlich künftig die weitreichende Kompetenz geben, bei Waffenexporten in alle Staaten der Welt von den heutigen harten Ausschlusskriterien abzuweichen. Die Schlupflöcher dafür sind maximal gross formuliert.
Heute ist der Waffenexport in Bürgerkriegsländer und in Länder mit systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen klar verboten. Neu braucht es bloss «ausserordentliche Umstände und aussen- oder sicherheitspolitische Interessen der Schweiz», damit der Bundesrat diese Einschränkungen aushebeln kann. Der zweite Teil, die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz, sind aktuell aus Sicht von Bürgerlichen und Bundesrat konstant gegeben. Weil die Schweizer Rüstungsindustrie auf Exporte angewiesen sei.
Direkte Waffenexporte dürfte der Bundesrat unter – nicht weiter eingeschränkten – «ausserordentlichen Umständen» neu also auch an Empfängerstaaten bewilligen, die in einem Bürgerkrieg sind oder die Menschenrechte systematisch verletzen. Oder wenn ein hohes Risiko besteht, dass die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. So wären auch direkte Rüstungsexporte nach China, Myanmar, Äthiopien, Nicaragua oder Venezuela oder in die Vereinigten Arabischen Emirate nicht mehr ausgeschlossen.
Die Nichtwiederausfuhrerklärung verkaufter Waffen ist heute die Regel. Sie würde neu zur Ausnahme. Für eine ganze Reihe von Staaten würden sie gar zwingend abgeschafft. So sind direkte Waffenlieferungen an die Türkei erlaubt, welche diese dann an den Sudan weiterleiten könnte – oder solche an die USA, auch wenn diese dann Israel, Saudiarabien, Ägypten oder Jordanien beliefern.
Für die Unterstützung der Schweizer Rüstungsindustrie nimmt eine Mehrheit also sehenden Auges in Kauf, dass Schweizer Waffen bald da und dort in militärischen Konflikten zum Einsatz kommen. Das einzige klare Limit: An die Ukraine sollen weiter keine Waffen gehen. Oder nur dann, wenn auch Russland beliefert werden darf – wegen der Neutralität.
Das nenne ich die Neutralität des Geldsacks. Unerträglich.
Balthasar Glättli
[Der Text wurde nach dem Entscheid des Ständerats vom 4.12.2025 aktualisiert]