Stadtrat macht Schritt Richtung Rechtssicherheit bei EinbürgerungLesedauer ca. 1 Minuten

Auf Antrag von Christoph Hug und mir wurde vom Gemeinderat 2005 eine Motion überwiesen, welche die Kompetenz zur Einbürgerung auch von nicht in der Schweiz geborenen AusländerInnen an den Stadtrat verschieben will. An den Voraussetzungen für die Einbürgerung würde dagegen nichts geändert.

Warum dieser Vorstoss? Durch die Kompetenzverschiebung wäre die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei Einbürgerungsverfahren gewährleistet, weil der Stadtrat im Gegensatz zum Gemeinderat eine detaillierte Begründung einer Ablehnung vorlegen kann. Dies ermöglicht dann auch eine rasche, klare und rechtsgleiche Behandlung allfälliger Einsprachen.

Zudem würde das Einbürgerungsverfahren auf zwei Jahre verkürzt, was immer noch eine lange Dauer ist, wenn man zwölf Jahre in der Schweiz leben muss, um überhaupt ein Gesuch stellen zu dürfen. Und durch das Wegfallen der Bürgerlichen Abteilung sowie der Bürgerrechtskommission könnten jährlich mehr als Fr. 100 000.- eingespart werden.

Gestern hat der Stadtrat nun bekanntgegeben, dass er die geforderte Änderung rasch dem Gemeinderat vorlegen wird. Das ist gut. So wird die am Schluss notwendige Gemeindeabstimmung vermutlich noch 2007 stattfinden können.