Der aktuelle Status aller meiner Vorstösse kann online unter www.parlament.ch abgefragt werden. Dazu einfach oben rechts im Suchfeld die Geschäftsnummer (z.B. 11.418) eingeben.

Fragen in der Fragestunde

  • 15.5578 – Fragestunde. Bericht des Bundesrates zur gewerbsmässigen Nutzung von Airbnb und ähnlichen Plattformen sowie zu möglichen Massnahmen
  • 15.5535 – Fragestunde. Energiestrategie. Vollständige Dekarbonisierung bis 2050
  • 15.5534 – Fragestunde. Versprechen zur Aufnahme von 3000 syrischen Flüchtlingen. Wo harzt es?
  • 15.5533 – Fragestunde. Organisierte Privatunterbringung von Flüchtlingen. Ist der Bundesrat bereit, das Pilotprojekt voranzutreiben und zu unterstützen?
  • 15.5522 – Fragestunde. Nutzung von Zweitwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen?
  • 15.5512 – Fragestunde. Spielraum von Schengen und Dublin. Ist die Schweiz bereit, selbst auf Dublin-Gesuche einzutreten und Flüchtlinge nicht nach Österreich, Ungarn, Italien usw. zurückzuschicken?
  • 15.5507 – Fragestunde. Finanztransparenz privater Auftragnehmer für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Flüchtlingsbereich
  • 15.5433 – Fragestunde. Kampf gegen Schlepper. Online-Asyl oder andere alternative legale Zugänge zu einem Asylverfahren
  • 15.5432 – Fragestunde. Schutz für Studierende aus Syrien
  • 15.5346 – Fragestunde. Funkaufklärung. Offene Fragen zum Ausbau des Systems Onyx
  • 15.5345 – Fragestunde. Offene Fragen zum Ausbau des Aufklärungssystems Onyx und zur Funkaufklärung im In- und Ausland
  • 15.5282 – Fragestunde. Abhöraktion Eikonal des deutschen Bundesnachrichtendienstes. Weiss der Nachrichtendienst des Bundes mehr, oder betreibt er Desinformation?
  • 15.5281 – Fragestunde. Abhöraktion Eikonal des deutschen Bundesnachrichtendienstes. Ausspähen unter Freunden geht gar nicht
  • 15.5280 – Fragestunde. Schützt die Schweiz das internationale Genf genügend vor Spionage?
  • 15.5279 – Fragestunde. Verbot von staatlichen Open-Source-Aufträgen im Rahmen des geplanten Tisa-Abkommens
  • 15.5222 – Fragestunde. Lieferung von Kriegsmaterial an Russland. Vermittlerrolle und Glaubwürdigkeit der Schweiz
  • 15.5065 – Fragestunde. Gewerbsmässige Nutzung von Airbnb. Revidiert der Bundesrat seine Haltung?
  • 15.5063 – Fragestunde. Jahrelange IV-Abklärungen. Einzelfälle oder verbreitete Praxis?
  • 15.5062 – Fragestunde. Flüchtlingssituation in Syrien. Hilfsmöglichkeiten der Schweiz
  • 15.5058 – Fragestunde. Hinterfragen der Absatzförderung für Schweizer Fleisch auf Bundeskosten
  • 14.5666 – Fragestunde. Förderung von Open Access und Open Research Data
  • 14.5642 – Fragestunde. Internet-Dienstleistungen. Aufspaltung dominierender Konzerne bei Quasi-Monopolen
  • 14.5595 – Fragestunde. Auskunft an anerkannte Flüchtlinge über Interpol-Ausschreibungen ihrer Verfolgerstaaten (2)
  • 14.5503 – Fragestunde. Auskunft an anerkannte Flüchtlinge über Interpol-Ausschreibungen ihrer Verfolgerstaaten (1)
  • 14.5454 – Fragestunde. Verbot von Munition und Waffen, die mit abgereichertem Uran gehärtet sind. Engagement des Bundes
  • 14.5428 – Fragestunde. Kosten der Fernmeldeüberwachung bis 2021. Vor Mehrinvestitionen und Mehrausgaben die Büpf-Revision abwarten
  • 14.5427 – Fragestunde. Zusammenarbeit mit Anbietern von Hard- und Software zur Überwachung. Sicherstellung des limitierten Funktionsumfangs von Staatstrojanern
  • 14.5421 – Fragestunde. Flugplatz Dübendorf. Lärmgrenzwerte
  • 14.5387 – Fragestunde. Lärmgrenzwerte Flugplatz Dübendorf
  • 14.5247 – Fragestunde. Asylgesuche aus Syrien und andere Pendenzen. Rasche Behandlung
  • 14.5176 – Fragestunde. Mikroplastik. Umfang des Problems, bestehende Forschungsprogramme und mögliches Verbot
  • 14.5064 – Fragestunde. Praxis des humanitären Visums. Gravierende Mängel
  • 14.5063 – Fragestunde. Telefonabhörsystem ISS
  • 13.5392 – Fragestunde. Hintertüren für US-Geheimdienste in von US-Anbietern hergestellter Netzwerkinfrastruktur
  • 13.5391 – Fragestunde. Enthüllungen von Edward Snowden. Diskussion im Gesamtbundesrat und Konsequenzen
  • 13.5390 – Fragestunde. Beschäftigung des Bundesrates und der Geschäftsprüfungsdelegation mit den Enthüllungen von Edward Snowden
  • 13.5389 – Fragestunde. Häufigkeit von gemeinsamen Operationen des NDB mit anderen Nachrichtendiensten
  • 13.5384 – Fragestunde. Rasche Behandlung pendenter syrischer Asylgesuche
  • 13.5383 – Fragestunde. Schlechterstellung von langjährigen syrischen Flüchtlingen gegenüber neueinreisenden Familienangehörigen
  • 13.5382 – Fragestunde. Exportkontrolle von Überwachungssoftware aus der Schweiz
  • 13.5284 – Fragestunde. Kontakt mit Edward Snowden zur Aufklärung der US-Spionage in der Schweiz
  • 13.5283 – Fragestunde. Fehlende Reaktion des Bundesrates auf den Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen
  • 13.5256 – Fragestunde. Finanztransaktionssteuer und Verfolgung von Steuervermeidung und Kapitalflucht als Ergänzung zur Entwicklungshilfe
  • 13.5255 – Fragestunde. Zerschlagung überparteilicher Proteste für freie Meinungsäusserung in der Türkei
  • 13.5236 – Fragestunde. Asyl oder sonstiger Schutz für Whistleblower Edward Snowden durch die Schweiz?
  • 13.5197 – Fragestunde. Verhinderung von Propaganda gegen die Wehrpflicht-Initiative im Militärdienst
  • 13.5139 – Fragestunde. Nichttechnologieneutrale Ausschreibung des CMS durch den Bund
  • 13.5138 – Fragestunde. Rundschreiben des BFM zur Rotlichtproblematik (3) 
  • 13.5061 – Fragestunde. Rundschreiben des BFM zur Rotlichtproblematik (2)
  • 13.5060 – Fragestunde. Rundschreiben des BFM zur Rotlichtproblematik (1)
  • 13.5059 – Fragestunde. Haftbarkeit von Hosting-Providern, Blog- und Forenbetreibern
  • 12.5321 – Fragestunde. Aussetzen der Rückschaffung Asylsuchender nach Ungarn nach UNHCR-Bericht zu Nichteinhaltung der Flüchtlingskonvention.
  • 12.5266 – Fragestunde. Einführung des Internetprotokolls IPv6. Welche Massnahmen unternimmt der Bund zur Sicherstellung des Datenschutzes?
  • 12.5213 – Fragestunde. Rückschaffung gefährdeter Tamilen und Tamilinnen nach Sri Lanka.
  • 12.5202 – Fragestunde. Finanzmärkte stürzen sich auf fruchtbares Land. Welche verbindlicheren Massnahmen gegen Landgrabbing können unternommen werden?
  • 12.5198 – Fragestunde. Netzneutralität auch in der Schweiz sichern!
  • 12.5040 – Fragestunde. Acta-Abkommen. Aussetzen der Unterzeichnung und Information der Parlamentskommission.

Anfragen

  • 15.1036 – Anfrage. Hängige altrechtliche Asylgesuche bei Schweizer Botschaften in Khartoum, Addis Abeba, Juba usw.
  • 14.1117 – Anfrage. Bestehen im Asylverfahren Gefahren für Asylsuchende durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher?
  • 13.1021 – Anfrage. Nicht technologieneutrale Ausschreibungen des Bundes im Software-Bereich
  • 12.1054 – Anfrage. Keine Botschaftsbefragung in Khartum?
  • 12.1102 – Anfrage. Konsultationsverfahren vor der Erteilung eines Schengen-Visums

Vorstösse

16.3245 Prüfung der Aufteilung der Swisscom in eine öffentliche Netzgesellschaft und eine private Dienstleistungsfirma Postulat

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten über die Entwicklung der Telekominfrastruktur in der Schweiz und darin die Auswirkungen einer Aufteilung der Swisscom zu prüfen. Eine öffentliche Netzgesellschaft wäre dabei für den Betrieb und den weiteren raschen Ausbau der Telekom-Infrastruktur zuständig. Diese Infrastruktur soll allen Internet- und Telekom-Anbietern zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Die Erbringung der verschiedensten heutigen Swisscom-Dienstleistungen (u.a. auf dieser Infrastruktur) soll umgekehrt in eine private Dienstleistungsfirma (mit oder ohne Bundesbeteiligung) ausgelagert werden. Ziel soll einerseits die Grundversorgung aller BewohnerInnen und Firmen auch mit Hochbreitband-Internetzugang sein sowie der Ausbau sicherer und standartisierter Kommunikations-Netze im Zusammenhang mit dem Internet of Things. Andererseits soll auf dieser öffentlichen Infrastruktur ein funktionierender Dienstewettbewerb privater Anbieter zu fairen und vergleichbaren Bedingungen stattfinden können.
Begründung: Erneut wurde die Privatisierung der Swisscom zur Debatte gestellt. Die Swisscom hat allerdings im Bereich der Infrastruktur auch im unregulierten Bereich (Hochbreitband-Internetzugang über Glasfaser) eine dominante Stellung. Eine Privatisierung der Swisscom als vertikal integrierte Firma, die sowohl Infrastruktur als auch Dienstleistungen auf dieser Infrastruktur anbietet, würde nicht zu mehr und v.a. nicht zu einem faireren Wettbewerb führen.
Sinnvoller wäre es, die Swisscom in eine Netzgesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand (Bund und allenfalls auch Kantone und Gemeinden) zu überführen und stattdessen den Dienstleistungsteil, der in direkter Konkurrenz zu anderen Dienstleistungsanbietern im Telekom-Bereich steht, voll zu privatisieren.
Genau gleich wie bei Strasse, Schiene oder Stromversorgung gilt auch im Bereich der Telekom, dass Infrastruktur am effektivsten aus einer und von der öffentlichen Hand angeboten wird – gerade wenn man danach strebt, einen florierenden Wettbewerb der darauf angebotenen Dienstleistungen zu erreichen.

(… aktuelle Vorstösse noch nicht umfassend nachgeführt… )

15.4064 Service public Debatte. Wie kann die Förderung des Service public auf die Herausforderungen der Informationsgesellschaft antworten und verhindern, dass innovative Medienkanäle diskriminiert werden? Postulat

Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten

1. über die Vor- und Nachteile und unterschiedliche Möglichkeiten, die Medienförderung auszuweiten oder umzulenken auf den Bereich der Online-Medien.

2. über die Gewährleistung der Netzneutralität im Zusammenhang mit der rasch fortschreitenden Digitalisierung und Konvergenz der Medien.

» Begründung

 

15.4036  Umfassende Ultraschallmessung aller AKW. Postulat

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie er eine umfassende Ultraschallmessung aller AKW-Reaktoren durch unabhängige Experten anordnen und die Öffentlichkeit über deren Resultate informieren kann. Gleichzeitig ist gegenüber der Öffentlichkeit festzuhalten, an welchen Orten eine solche Messung technisch nicht möglich ist. Bis zum Vorliegen dieser Resultate sind die AKW aus Sicherheitsgründen abzuschalten.

» Begründung

 

15.3756  Content-Management-Systeme beim Bund. Wettbewerb und günstige Open-Source- oder teure Einheitslösung? Interpellation

Der Bundesrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:

1. Wie viele unabhängige Websites führt der Bund?

2. Warum will der Bund ein einziges, grosses CMS (Adobe AEM) für alle Websites des Bundes einführen, obwohl die Einproduktestrategie den eigenen Zielen widerspricht?

3. Wie teuer sind die Lizenzgebühren für AEM für eine einzige, neue Website?

4. Welche Lizenzgebühren gehen heute bzw. in Zukunft total an Adobe für AEM?

5. Welche Ämter setzen heute welches CMS ein?

6. Weshalb gab es einen mehrmaligen undurchsichtigen Wechsel bei der CMS-Weisung A007 des ISB?

7. Welche Probleme bestehen bei der Einführung des neuen CMS Bund?

8. Welche internen und externen Kosten fallen bei der CMS-Migration auf AEM für die Bundesverwaltung an?

9. Welche Bundesstellen tragen die Migrationskosten von heute voll funktionsfähigen Websites auf AEM?

» Begründung und Antwort des Bundesrates

 

15.3744  Bericht zu volkswirtschaftlichen Auswirkungen der nicht weitergegebenen Referenzzinssatzsenkungen. Postulat

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der gesunkenen Hypothekarzinsen im Bereich Wohnen zu erstellen. Dabei soll er insbesondere die Entwicklung der Wohnausgaben von Eigentümer- und Mieterhaushalten erfassen sowie die Entwicklung der mietrechtlichen Rendite von Mietliegenschaften verschiedener Vermieterkategorien.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

15.3685  Wie kann die Urteilsöffentlichkeit in der Schweiz sichergestellt werden? Interpellation

Die Urteilsöffentlichkeit ist sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Darüber hinaus enthält auch das Bundesgerichtsgesetz Vorgaben über die Information der Öffentlichkeit durch das Bundesgericht. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) hat eine Veröffentlichung der Entscheide (grundsätzlich in anonymisierter Form) zu erfolgen. Nach einem Artikel in der „NZZ“ (www.nzz.ch/zuerich/-1.18407084) verfügt das Bundesgericht über eine grosse Anzahl von Urteilen, die anonymisiert und digitalisiert vorliegen, jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Gemäss einer (ebenfalls nichtöffentlichen) Preisliste des Bundesgerichtes kostet die Lieferung aller anonymisierten Urteile eines einzigen Jahres 2500 Franken. Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu den erwähnten Bestimmungen. Trotzdem ist das Bundesgericht nicht bereit, die Urteile gegen Aufwandentschädigung herauszugeben oder auf seiner Website aufzuschalten. Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Teilt er die Einschätzung, dass die anonymisiert und digitalisiert vorliegenden Urteile des Bundesgerichtes online zugänglich gemacht werden müssen?

2. Falls nicht: Findet er den Preis von 2500 Franken pro Jahr für die Lieferung von bereits digital und anonymisiert vorliegenden Urteilen angemessen?

3. Ist die Anonymisierung der Urteile des Bundesgerichtes tatsächlich mit einem grossen Aufwand verbunden, oder kann diese mit der verfügbaren Software nicht auf sehr einfache Weise erfolgen?

4. Ab welchem Alter eines Urteils könnte gestützt auf die „Grundsätzlich“-Formulierung in Artikel 27 Absatz 2 BGG allenfalls von einer Anonymisierung abgesehen werden?

5. Können kantonale Gerichte, die gemäss Artikel 54 Absatz 1 ZPO ihre Entscheide der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, von einer flächendeckenden Anonymisierung absehen?

» Antwort des Bundesrates

 

15.3436 Elektronische Aufklärung. Projekt Achat und Zusammenarbeit des NDB. Interpellation

Seit Jahren ist der Schweizer Geheimdienst tätig im Bereich der Funküberwachung/elektronische Aufklärung. Anfang der 1990er startete der Bundesrat das militärische Geheimprogramm „Satos“. Die Beschlüsse zum Bau der Antennen in Leuk und Heimenschwand und der Auswertungszentrale in Zimmerwald fielen im Geheimen. Sie unterliefen den korrekten Beschlussweg und die Kontrolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) (vgl. dazu den Bericht der GPDel zur Rechtmässigkeit und Wirksamkeit des Funkaufklärungssystems „Onyx“).

Nun wurde bekannt, dass der Nachrichtendienst des Bundes NDB seine Fähigkeiten bei der elektronischen Aufklärung im Rahmen des Projekts Achat aufrüstet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie teuer war die bereits abgeschlossene Phase I von Achat?

Von wann bis wann dauerte diese? Erfolgte eine Ausschreibung?

Welche zusätzlichen Fähigkeiten hat das System nach Phase I im Vergleich zu vorher? Welche dieser Fähigkeiten werden heute genutzt?

2. Wie teuer ist die geplante Phase II von Achat?

Wurde dessen Umsetzung bereits begonnen – wenn nein: wird es dazu eine Botschaft an das Parlament geben?

Erfolgt eine Ausschreibung?

Welche zusätzlichen Fähigkeiten hat das neue Gesamtsystem nach Abschluss der zweiten Phase?

Sind diese Fähigkeiten rein im Bereich Datenauswertung oder gehen sie darüber hinaus?

Welche dieser Fähigkeiten können auf der heutigen Gesetzesbasis genutzt werden, welche erfordern eine gesetzliche Anpassung?

3. Wird das neue Gesamtsystem auch zur Auswertung der im E-NDG vorgesehenen Kabelaufklärung benutzbar sein?

4. Ist sichergestellt, dass die erstellenden Firmen keine Informationen zum System an ausländische Dienste weitergeben?

In Deutschland werden aktuell immer neue Enthüllungen über die Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Diensten, namentlich der NSA bekannt. Dabei wurden europäische Politiker ausspioniert und Industriespionage betrieben.

5. Hat auch der Nachrichtendienst in den letzten zehn Jahren auch Suchstichworte, die er in Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten definiert?

6. Wie viele Suchstichworte verwendet der NDB?

7. Umfassen die Stichworte auch Politiker oder wirtschaftliche Akteure?

Umfassen sie auch europäische Politiker oder wirtschaftliche Akteure?

8. In welchem Umfang wurden in den letzten 15 Jahren Suchresultate an ausländische Dienste weitergegeben?

» Begründung

 

15.3308  Schweizerische Nationalbank. Auch die Wechselkursstabilität als Ziel vorgeben? Postulat

Der Bundesrat wird eingeladen, in einem kurzen Bericht mögliche Massnahmen aufzuzeigen und zu bewerten, welche den Auftrag der Schweizerischen Nationalbank dahingehend erweitern, dass im Interesse der wechselkursabhängigen Branchen (Export, Tourismus) neben der Preisstabilität auch ein fairer Wechselkurs angestrebt werden soll, ohne grundsätzlich die Unabhängigkeit der SNB einzuschränken.

Denkbar wäre beispielsweise eine Ausweitung des Auftrags der Nationalbank in Artikel 5 des Nationalbankgesetzes. In Artikel 5 ist heute nur die Preisstabilität als Zielsetzung festgehalten.

» Begründung

 

14.4294  Web-Index für ein freies und offenes Internet. Die Schweiz ist nur an 18. Stelle Postulat

Der Web-Index (http://thewebindex.org/) der World Wide Web Foundation ist das weltweit erste Ranking, das sowohl die Freiheit der Netznutzung und die Offenheit des Internets erfasst als auch den Beitrag des Internets zum sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritt im entsprechenden Land misst. Untersucht wurden für den aktuellen Bericht von 2014 insgesamt 86 Länder.

Die Schweiz ist im Gesamtindex nur auf dem 18. Rang, und sie hat Verbesserungspotenzial in allen untersuchten Unterbereichen. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen bereits geplanten oder neuen Massnahmen die Schweiz die entsprechenden Defizite möglichst rasch und effektiv beheben kann.

» Begründung

 

14.4275  Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden? Postulat, ANGENOMMEN

Der Web-Index (http://thewebindex.org/) der World Wide Web Foundation ist das weltweit erste Ranking, das sowohl die Freiheit der Netznutzung und die Offenheit des Internets erfasst als auch den Beitrag des Internets zum sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritt im entsprechenden Land misst. Untersucht wurden für den aktuellen Bericht von 2014 insgesamt 86 Länder.

Die Schweiz ist im Gesamtindex nur auf dem 18. Rang, und sie hat Verbesserungspotenzial in allen untersuchten Unterbereichen. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen bereits geplanten oder neuen Massnahmen die Schweiz die entsprechenden Defizite möglichst rasch und effektiv beheben kann.

» Begründung

 

14.3789  Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für den Privatflugverkehr. Finanzielle Aspekte, Kostenfolgen für skyguide, Sicherheitsaspekte. Interpellation

Im Zusammenhang mit der angestrebten Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für den Privatflugverkehr stellen sich verschiedene Fragen, welche ich den Bundesrat höflich zu beantworten bitte.

1. Gemäss Medienberichten beträgt der Baurechtszins 300 000 Franken. Wie steht dies im Verhältnis zu den potentiellen Einsparungen (gemäss Studie Ecoplan), welche das VBS machen würde, wenn sie die Pisten aufgeben und alternative Nutzungen zulassen würde?

Ebenfalls gegenüber den Medien führte der Verwaltungsratspräsident der Flughafen Dübendorf AG, Herr Hausammann, aus, dass das Ziel die Abwicklung von 5000 Geschäftsfliegern (10 000 Bewegungen) sei.

2. Wird der Flughafen Dübendorf damit auch zu einer Schengen Aussengrenze? Welche Aufwände entstehen dadurch der öffentlichen Hand? In welcher Höhe werden diese über Beiträge des Bundes (z.B. Mineralölsteuer) abgeglichen?

Gemäss Ausschreibungsunterlagen ist gesamthaft mit 28 000 Flugbewegungen von Flugzeugen und Helikoptern zu rechnen (Geschäftsflieger, Hobbyflieger, ggf. Werkflüge (Servicefirmen), ggf. Messflüge von skyguide; Helikopterflüge von Armee, REGA, Kantonspolizei).

3. Welche Investitions-Aufwände und welche zusätzlichen laufenden Kosten entstehen für skyguide, wenn ganz in der Nähe des Flughafens Kloten neu bis zu 28 000 Flugbewegungen abgewickelt werden müssen?

4. Welche Kosten sind zu erwarten, um die Flugsicherung für den Flugplatz Dübendorf für die zivilaviatische Nutzung aufzurüsten?

5. Die zusätzlichen Bewegungen auf dem Flugplatz Dübendorf haben unstrittig auch Auswirkungen auf die Sicherheit am Flughafen Zürich. Bei jeder Landung von Norden muss ja berücksichtigt werden, dass man nach Süden durchstarten können muss. Dies muss bei der Zuweisung von Start-, Lande- und Warteräumen für den Flugplatz Dübendorf berücksichtigt werden. Welche Kosten wird das bei skyguide verursachen? Wird dadurch nicht die Sicherheitssituation wesentlich komplexer und damit fehleranfälliger?

» Antwort des Bundesrats

 

14.3341 Swisscom. Geplante Umstellung von analoger auf Internet-Telefonie für alle Festnetzanschlüsse. Interpellation

Die Swisscom hat angekündigt, bis Ende 2017 sämtliche analogen Festnetzanschlüsse technologisch auf Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) umzustellen. Die Kosten einer Telefonminute für die Swisscom sinken dadurch massiv.

Allerdings kann dies den Kunden Neuinvestitionen aufzwingen und weitere praktische Probleme hervorrufen:

1. Setzt sich der Bund dafür ein, dass notwendige Umstellungskosten nicht vom Benutzer bezahlt werden müssen (Ersatz Anschlussdosen, Ersatz nichtkompatibler Telefonapparate und weiterer Geräte)?

2. Setzt sich der Bund dafür ein, dass die Swisscom ohne Zusatzkosten für die Kunden weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung stellt, mehr als vier Telefone anzuschliessen, und gegebenenfalls notwendige Infrastruktur finanziert (Datenleitungen/Repeater), um das Telefonieren in weitläufigen Häusern, im Keller usw. zu ermöglichen, wo dies heute mit der analogen Technik problemlos funktioniert?

3. Setzt er sich dafür ein, dass die betagten und behinderten Nutzer von Notrufgeräten (Alarmknopf, der via Telefon Notrufe auslöst) kostenfrei ein Ersatzprodukt mit gleichem Nutzen erhalten (vgl. auch Art. 16 Abs. 1bis FMG)?

4. Wie bewertet der Bundesrat den Sicherheitsaspekt der Umstellung? Bei einem Stromausfall oder einem z. B. durch Einbrecher bewusst herbeigeführten Kurzschluss funktioniert die Internet-Telefonie im Gegensatz zur leitungsgebundenen analogen Telefonie nicht mehr. Wie wird die Standortfeststellung bei Notrufen (Art. 20 FMG) garantiert?

Auch juristisch stellen sich gravierende Fragen:

5. Reguliert das FMG (SR 784.10) auch die neue Situation, oder verschiebt sich die Telefonie damit in den unregulierten Bereich eines typischen Internetdienstes?

6. Kann die Swisscom Konkurrenten vom entbündelten Zugang zum Kunden ausschliessen, indem sie analoge Kupferleitungen mit Hochbreitbandleitungen (Glasfaser) ersetzt, die nicht dem Unbundling (gemäss Art. 11 FMG) unterstellt sind?

7. Ist die Ausserbetriebnahme analoger Leitungen kompatibel mit den Vorgaben, eine (entbündelungsfähige) Grundversorgung sicherzustellen, die mit der Grundversorgungskonzession verbunden sind?

8. Entfällt bei der Umstellung nicht der Anspruch auf Erhebung der Grundgebühr?

9. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bis zum Inkrafttreten einer allfälligen (Teil-)Revision die kartellrechtliche Funktion des FMG im Fernmeldebereich nicht unterlaufen wird?

» Antwort des Bundesrates 

 

14.3255 Mikroplastik in Körperpflegeprodukten verbieten. Motion

Der Bundesrat wird aufgefordert, auf Verordungs- oder Gesetzesstufe die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Verwendung von kleinsten Kunststoffpartikeln (Mikroplastik) in Körperpflegeprodukten zu verbieten.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

13.481 Solardächer statt Schutzraumpflicht bei Neubauten. Parlamentarische Initiative, erledigt

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die eidgenössischen Räte heben so rasch als möglich die Pflicht für Privatpersonen auf, entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen. Stattdessen soll für Neubauten anstelle einer Schutzraumpflicht eine Sonnenkollektorenpflicht (Solarwärme oder Photovoltaik) in vergleichbarem finanziellem Umfang gelten.

» Begründung

 

13.4265 Rechenzentren effizienter und mit grünem Strom betreiben. Postulat

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und Bericht zu erstatten, um die Energieeffizienz von Rechenzentren der Schweiz zu verbessern und für ihren Betrieb verstärkt Strom aus erneuerbaren Energiequellen einzusetzen.

» Begründung

 

13.3943 Keine Geheimvereinbarungen über Zusammenarbeit des NDB mit ausländischen Diensten. Motion, erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Nachrichtendienst des Bundes zwingend jährlich die Öffentlichkeit informieren muss über

1. bestehende Zusammenarbeitsvereinbarungen mit ausländischen Diensten.

2. Anzahl gemeinsamer Operationen mit ausländischen Diensten.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

13.3942  Offene Fragen zu NSA-Affäre und Aktivitäten und Zusammenarbeit des NDB mit anderen Diensten endlich klären. Interpellation, erledigt

Der Bundesrat hat sich bisher geweigert, wesentliche Auskünfte über Umfang und Form der Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes NDB mit anderen Diensten zu geben. Verweigert wurde auch relevante Information über den Umgang mit den bahnbrechenden Enthüllungen über internationale Nachrichtendienstaktivitäten (Prism, Tempora, XKeyScore etc.).

1. Der Bundesrat verweigerte die Antwort auf die Frage 13.5389, wie oft in den Jahren 2012 und 2013 er respektiv allenfalls sein Sicherheitsausschuss über gemeinsame Operationen des NDB mit anderen Diensten informiert wurde und diese bewilligten oder ablehnten. Eine Beantwortung dieser Frage stellt offensichtlich keinerlei Sicherheitsrisiko dar, weil weder die genauen Daten noch die Partnerdienste genannt werden. Ist der Bundesrat entsprechend bereit, die Frage nun zu beantworten? Wie lautet die Antwort? Wenn nein: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen verweigert er die Beantwortung gegenüber dem Parlament?

2. Gilt eine Überwachung des NDB aufgrund von Hinweisen oder von Schlüsselbegriffen eines ausländischen Dienstes, bei der die Resultate an diesen ausländischen Dienst zurückfliessen oder an einen dritten ausländischen Dienst weitergegeben wird, als gemeinsame Operation? Gilt eine Überwachung eines ausländischen Dienstes aufgrund von Hinweisen oder von Schlüsselbegriffen des NDB, bei der die Resultate direkt oder über einen dritten Dienst an den NDB zurückfliessen, als gemeinsame Operation? Diese Frage wurde nicht beantwortet.

3. Ist es dem Bundesrat und den parlamentarischen Kontrollgremien aufgrund der Unterlagen möglich, die Anzahl und Art solcher Vorgänge (gemäss Frage 2) zu kontrollieren?

4. Mit wie vielen unterschiedlichen ausländischen Diensten hat der NDB und seine Vorgängerorganisationen in den Jahren 2010, 2011, 2012 respektiv 2013 eine in Frage 2 beschriebene Zusammenarbeit unterhalten? Solche Zusammenarbeit hat die NDB-Sprecherin ja gegenüber der Basler Zeitung bestätigt, entsprechend ist diese Information offensichtlich nicht klassifiziert.

5. Sprecher des Bundes werden in den Medien zitiert, dass eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem NSA gekündigt oder nicht erneuert worden sei. Ist dies wahr? Wann wurde diese Zusammenarbeitsvereinbarung aufgekündigt? Wie viele weitere Zusammenarbeitsvereinbarungen bestanden/bestehen mit der NSA? Mit wie viel anderen Diensten bestehen solche Vereinbarungen?

» Antwort des Bundesrates

 

13.3930 Export von Überwachungs- und Spionagesoftware an Unrechtsstaaten verbieten. Motion, erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe die notwendigen Anpassungen vorzunehmen,

1. um den Export von Überwachungs- und Spionagesoftware und von Software mit der Fähigkeit, in Kommunikations-Netzwerke (Internet, lokale Netzwerke, Telefon-, Funknetzwerke etc.) oder einzelne Geräte einzubrechen in Länder, welche die Menschenrechte verletzen und insbesondere das Recht der Bevölkerung auf freie Meinungsäusserung nicht respektieren, zu verbieten.

2. um den sonstigen Export von Überwachungs- und Spionagesoftware und von Software mit der Fähigkeit, in Kommunikations-Netzwerke oder einzelne Geräte einzubrechen bewilligungspflichtig zu machen, auch wenn diese keine kryptoanalytischen Komponenten enthält. Der Export darf nur erlaubt werden, wenn der Einsatz im Rahmen von rechtsstaatlich korrekten Untersuchungshandlungen aufgrund eines bestehenden konkreten Anfangsverdachts erfolgt.

3. um sicherzustellen, dass jährlich eine Liste aller bewilligten Exporte von Überwachungs- und Spionagesoftware und von Software mit der Fähigkeit, in Netzwerke oder einzelne Geräte einzubrechen publiziert wird.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates 

 

13.3812 Kein unsicheres E-Voting. Nur Systeme mit Verifizierbarkeit und offenem Source Code zulassen. Motion, erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt Artikel 27a-27q VPR folgendermassen anzupassen:

1. Er stoppt E-Voting-Versuche mit Systemen der ersten Generation.

2. Zugelassen sind per sofort nur Systeme, welche nicht nur die Sicherheit und Anonymität der Stimmabgaben gewährleisten, sondern die es auch ermöglichen, dass der/die Stimmberechtigte persönlich die korrekte Übertragung ihrer Stimme überprüft und dass die Abstimmungsresultate ohne Bruch des Stimmgeheimnisses nachträglich verifiziert werden können (Systeme der zweiten Generation).

3. Ausnahmen von Punkt 1 und 2 sind allenfalls übergangsweise für die Stimmabgabe von Auslandschweizer und -schweizerinnen vorzusehen.

4. Der Quellcode sämtlicher verwendeter Systeme muss zudem vollständig offen gelegt werden (Open Source), um allen Interessierten die Überprüfung von Schwachstellen und Sicherheitslücken zu ermöglichen.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

13.3628 Digital nachhaltige GEVER-Lösung für die Bundesverwaltung. Motion, erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, die digitale Nachhaltigkeit bei der Einführung von Software-Lösungen für die Geschäftsverwaltung (GEVER) der Bundesverwaltung (BV) sicher zu stellen. Das heisst u.a.

1. dass die BV vollständigen Zugang zum Quellcode erhält,

2. dass die BV selber oder im Auftrag an Dritte den Quellcode anpassen/weiterentwickeln darf,

3. dass das Urheberrecht von Weiterentwicklungen bei der BV bleibt und diese bei Bedarf die Software an andere Behörden und auch der Öffentlichkeit weitergeben darf.

» Begründung

 

13.3526 Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Umzug des Geschäftsbereiches Ausbildung und der Nationalen Alarmzentrale. Interpellation, erledigt

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) muss im Jahre 2016 die Räumlichkeiten an der Monbijoustrasse 49 und 51a in Bern verlassen. Vorgesehen war, dass das ganze Amt, exklusiv Labor Spiez, in das neue Gebäude G1 im Wankdorf in Bern einzieht. Neusten Gerüchten zufolge heisst es nun allerdings überraschenderweise, dass der Geschäftsbereich Ausbildung ins Eidgenössische Ausbildungszentrum nach Schwarzenburg umziehen werde.

Ich bitte den Bundesrat höflich, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Stimmt es, dass der Geschäftsbereich Ausbildung nicht in das extra erstellte neue Gebäude einziehen wird? Liegt hier eine Fehlplanung vor, welche von einem falschen Raumbedarf ausging?

2. Gibt es differenzierte Abklärungen und eine Machbarkeitsstudie für den Umzug nach Schwarzenburg?

3. Wurde diese Möglichkeit mit den Behörden von Schwarzenburg detailliert besprochen und analysiert?

4. Das Zentrum in Schwarzenburg wird momentan auch als Ausbildungsstätte für die Zivildienstleistenden betrieben. Weshalb wurde der Vertrag mit dem Zivildienst nicht verlängert?

5. Wo werden die Zivildienstleistenden in Zukunft ausgebildet? Wird für diese ein neues Zentrum gebaut, und werden weitere Steuergelder dafür eingesetzt, wenn ja: wie viele?

6. Weshalb wird das EAZS nicht als Bundes-Ausbildungszentrum (EPA) genutzt?

7. Wurden Alternativen zum Umzug nach Schwarzenburg geprüft, z. B. ob für den Geschäftsbereich Ausbildung freiwerdende Bundesbauten in der Region Bern zur Verfügung stehen oder in Kürze stehen könnten?

8. Wurde das Instruktionspersonal genügend in die Entschlussfassung mit einbezogen?

9. Warum muss die Nationale Alarmzentrale (NAZ) angesichts des offenbar ungenügenden Raumprogramms im neuen Gebäude unbedingt nach Bern umziehen? Wäre es sicherheitspolitisch nicht sogar besser, wenn die NAZ in Zürich bleiben würde? Wäre es allenfalls nicht effizienter und günstiger, die NAZ in Zürich zu belassen und den Geschäftsbereich Ausbildung im Wankdorf G1 unterzubringen?

» Antwort des Bundesrates 

 

13.3341 Unterstützung des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK durch die guten Dienste der Schweiz. Interpellation, erledigt

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein Erfolg des Friedenprozesses zwischen der Türkei und der PKK ein Schlüssel für die Einleitung eines weitergehenden Demokratisierungsprozesses und einer Lösung des Konflikts in den kurdischen Gebieten?

2. Wie beurteilt er die Möglichkeiten der Schweiz, den Friedensprozess zwischen der Türkei und der PKK im Rahmen seiner guten Dienste zu unterstützen und zu befördern

» Begründung und Antwort des Bundesrates

 

12.4212 Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität. Motion, erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

12.4103 Missachtung der Rechte der Kinder. Kinderrechtskonvention im Schweizer Asylverfahren. Interpellation, erledigt

Mit Inkrafttreten der UNO-Kinderrechtskonvention/KRK am 26. März 1997 anerkannte die Schweiz erstmals völkerrechtlich die Menschenrechte der Kinder. In der Botschaft vom 29. Juni 1994 (94.064), in der Kommissionsdebatte, im Gutachten des EDA vom 11. Mai 1995 und in der Plenumsdebatte wurde klar die direkte Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbotes von Artikel 2 angenommen; das Anhörungsrecht von Artikel 12, eine fundamentale Neuerung, anerkennt die bundesgerichtliche Praxis als direkt anwendbar, während das Kindeswohlprinzip in der schweizerischen Amtspraxis nur als Interpretationshilfe dient. Die in Artikel 7 des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung der Kinderrechte vorgeschriebene prioritäre Leitung von Kindesverfahren sieht der Bundesrat auch ohne Ratifikation bereits im schweizerischen Recht verankert (BBl 2008/S. 4561).

» Antwort des Bundesrates

 

12.4108 Unterzeichnet die Schweiz nun ACTA definitiv nicht? Interpellation, erledigt

Auf Anfragen der Nationalräte Glättli und Hiltpold hat der Bundesrat am 5. März 2012 in Aussicht gestellt, vor einer allfälligen Unterzeichnung die im Zusammenhang mit dem internationalen ACTA Abkommen aufgeworfenen Fragen zu klären und die Entwicklung in der europäischen Union zu verfolgen. Mit Inkrafttreten der UNO-Kinderrechtskonvention/KRK am 26. März 1997 anerkannte die Schweiz erstmals völkerrechtlich die Menschenrechte der Kinder. In der Botschaft vom 29. Juni 1994 (94.064), in der Kommissionsdebatte, im Gutachten des EDA vom 11. Mai 1995 und in der Plenumsdebatte wurde klar die direkte Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbotes von Artikel 2 angenommen; das Anhörungsrecht von Artikel 12, eine fundamentale Neuerung, anerkennt die bundesgerichtliche Praxis als direkt anwendbar, während das Kindeswohlprinzip in der schweizerischen Amtspraxis nur als Interpretationshilfe dient. Die in Artikel 7 des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung der Kinderrechte vorgeschriebene prioritäre Leitung von Kindesverfahren sieht der Bundesrat auch ohne Ratifikation bereits im schweizerischen Recht verankert (BBl 2008/S. 4561).

Mit Schreiben an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats APK-N hat der Bundesrat dies bekräftigt: „Der Bundesrat wird mit der Unterzeichnung zuwarten, bis er genügend Entscheidelemente für die Beurteilung der Frage hat, ob ACTA unterzeichnet werden soll.“

Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat unterdessen das EU-Parlament beschlossen, ACTA nicht zu ratifizieren. Entsprechend kann ACTA für die EU nicht in Kraft treten. Erst Japan hat ACTA ratifiziert. Aufgrund des Entscheids des EU-Parlaments müssen sechs der acht nicht-EU-Staaten das Abkommen ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Die Schweiz ist einer dieser acht Staaten.

Gegenüber der NZZ erklärte Guido Balmer, stellvertretender Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), anfangs Juli, der Bundesrat werde das Nein des EU-Parlaments in seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit einbeziehen. Seither sind mir keine weiteren offiziellen Äusserungen der Schweizer Behörden zu ACTA bekannt.

1. Ist der Bundesrat bereit, das offiziell bloss sistierte ACTA-Beitrittsverfahren definitiv zu beenden?

2. Nimmt die Schweiz an Verhandlungen bezüglich anderer, ähnlicher internationaler Abkommen im Bereich der Umsetzung oder der Erweiterung des TRIPS Abkommens teil oder an Verhandlungen zu sonstigen Abkommen, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können? Wenn ja: an welchen? Was ist der Verhandlungsstand und wie wird der Einbezug des Parlaments gewährleistet?

» Antwort des Bundesrates

 

12.3615 Umsetzung der Städte-Initiativen für mehr umweltfreundliche Mobilität. Unterstützung des Bundes Interpellation, erledigt

Die verkehrspolitische Organisation umverkehR konnte in verschiedenen Städten Erfolge mit ihrer Städte-Initiative feiern. Allerdings ist die Verkehrspolitik eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Entsprechend sind die Städte oder im Falle Basels der Halbkanton auch auf die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Instanzen angewiesen, um dem Volkswillen zum Durchbruch verhelfen zu können.

Gleichzeitig ist klar, dass eine Umsetzung der klimapolitisch relevanten Senkung des CO2-Ausstosses auch auf eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs angewiesen ist und dass ein ökologischerer Modalsplit am einfachsten in den städtischen, durch den öffentlichen Verkehr optimal erschlossenen Gebieten erreicht werden kann. Darum muss es auch im Interesse des Bundes sein, hier die Umsetzung der Städteinitiativen zu unterstützen.

1. Mit welchen konkreten Mitteln oder allenfalls Gesetzesänderungen kann der Bund die Umsetzung der Städteinitiativen unterstützen?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um zur Koordination der Anstrengungen zur Umsetzung der lokalen Städte-Initiativen beizutragen, beispielsweise durch die Initiierung eines spezifischen Fachaustausches.

» Antwort des Bundesrates

 

12.3173 Angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden unter Einhaltung der Privatsphäre der Internetnutzenden Postulat, ANGENOMMEN

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der darlegt, welche neuen Formen der Urheberrechtsentschädigung geschaffen werden könnten, um Schweizer Kulturschaffende – unter Einhaltung der Grundrechte und der Privatsphäre der Internetnutzenden – angemessen für den Einkommensausfall durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke (Texte, Bilder, Musik, Filme) im Internet zu entgelten.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

11.4181 Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen Motion, abgeschrieben

Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine teilweise rote Einfärbung von Radstreifen bei besonders gefährlichen Stellen möglich wird. Dazu wäre die SVV im Artikel 74 Abs. 7 sinngemäss mit folgender Bestimmung zu ergänzen:
Art. 74 Abs. 7 SSV (…) Radstreifen können an Stellen, bei denen die Radfahrer durch Motorwagen besonders gefährdet sind (z.B  bei gefährlichen Verzweigungen), rot eingefärbt werden.

» Begründung und Stellungnahme des Bundesrates

 

11.4205 Wegweisung von Asylsuchenden an den Empfangszentren. Gewährleistung von Hilfe in Notlage Interpellation, Erledigt

Wie durch Solidarité sans frontières und die Medienberichterstattung von 10vor10 am 21./22.12.2011 bekannt wurde, sind an den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) Basel und Vallorbe über 40 Asylsuchende weggewiesen worden. Unterdessen wird auch von einzelnen Fällen in Chiasso gesprochen. Die Betroffenen bekamen – bei winterlicher Witterung – weder Unterkunft noch Nahrung, sondern erhielten die Aufforderung, sich nach einer Frist von bis zu einer Woche wieder zu melden.

1. Hat der Bund nach der Medienberichterstattung Nachforschungen darüber angestellt? Wieviele solcher Vorfälle sind dem Bund unterdessen bekannt? Stimmt die Information, dass einzelne solcher Wegweisungen auch Familien betroffen haben?

2. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, damit das Recht auf Hilfe in Notlagen (BV Artikel 12) künftig in jedem konkreten Einzelfall gewährt wird?

3. Bestehen Weisungen oder andere Direktiven des Bundes an die EVZ bezüglich des Umgangs von Situationen mit akuter Platznot?

4. Ist der Bund bereit, auch mit Freiwilligen und Hilfswerken in Kontakt zu treten, welche für Notfälle ihre Unterstützung anbieten – und die anfallenden Kosten entsprechend zu vergüten?

5. Hat der Bund Kontakte aufgenommen mit migrantischen Communities um abzuklären, ob diese gegebenenfalls bereit wären, in Notlagen bei der Beherbergung von Flüchtlingen aus ihren Herkunftsländern mitzuhelfen?

6. Stimmt die Information, dass einem Asylsuchenden mit bekannten medizinischen Problemen (Epilepsie) durch die Securitas bei der EVZ Basel am 20.12. medizinische Unterstützung verweigert wurde und private HelferInnen die Sanität rufen mussten?

» Antwort des Bundesrates