Balthasar Glättli. Nationalrat und Präsident GRÜNE.

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Balthasar Glättli. Nationalrat und Präsident GRÜNE.

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E-Voting

Lange Zeit war ich ein E-Voting Skeptiker. Je intensiver ich mich mit dem Thema befasst habe, desto mehr bin ich vom Skeptiker zum Gegner geworden. 
Der Kryptographie- und Sicherheits-Experte Bruce Schneier formulierte in einem Beitrag im Guardian treffend die Aufgabe demokratischer Verfahren:

«Wahlen dienen zwei Zwecken. Der erste und offensichtliche Zweck ist es, den Gewinner richtig auszuwählen. Aber der zweite ist ebenso wichtig: den Verlierer zu überzeugen.»
Bruce Schneier

Demokratische Prozesse müssen Akzeptanz erzeugen. Und darum ist die Überprüfbarkeit und das Vertrauen in die Zählverfahren zentral. Mit einer ähnlichen Überlegung hat auch das deutsche Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren dem eVoting in Deutschland einen Riegel geschoben. Eine parlamentarische Initiative (18.420) von mir fordert genau dies: Die Auszählung der Stimmen und damit die Resultatermittlung muss von einer normalen Person nachvollzogen werden können. Leider wurde sie knapp im Rat abgelehnt. Entsprechend bin ich nun mit dabei im Initiativkomitee für die geplante Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium.
[button link=“https://evoting-moratorium.wecollect.ch/de“ color=“magenta“]Sammle vier Unterschriften für das E-Voting-Moratorium »[/button]
Auch zu meiner Zeit als Skeptiker gab es für mich eigentlich immer nur zwei valide Argumente für E-Voting: Dank E-Voting können auch jene AuslandschweizerInnen an Abstimmungen teilnehmen , die dies sonst nicht könnten. Und ungültige Stimmabgaben werden ausgeschlossen. Zwingend war schon damals für mich die vollständige Veröffentlichung des Quellcodes.
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