Auszug aus einer Fiche
Auszug aus einer Fiche

In meinen letzten grünen Gedanken zur Woche vor den Ferien schrieb ich unter dem Titel “FrischeFichen” über die Aktivitäten der politischen Polizei. Einen Tag, nachdem ich jenen Artikel abgeschickt hatte, erhielt ich selbst Post vom Datenschutzbeauftragten. Auf mein Einsichtsgesuch hin wurde mir mitgeteilt, dass ich in der Staatsschutz-Datenbank ISIS des Diensts für Analyse und Prävention (DAP) mit einem Eintrag vermerkt sei. Der Grund: ich war 2005 Bewilligungsinhaber einer friedlich verlaufenen Demo für Frieden in Palästina in Zürich.
Dass mein Name in diesem Zusammenhang fichiert ist, widerspricht ganz klar dem einleitenden Artikel 3 des BWIS (Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren Sicherheit), der festhält: «Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone dürfen Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit nicht bearbeiten.» Eine Ausnahme davon wäre nur dann berechtigt, wenn «der begründete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen.»
Offensichtlich lesen Sie im Moment die Kolumne eines terroristischen Schläfers, denn DAP-Chef von Däniken hat gegenüber den Medien festgehalten, dass er keinen Fehler in meiner Fichierung sehe. Also überlegen Sie es sich gut, ob sie weiterlesen wollen?
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Es ist zu befürchten, dass die staatlichen Schnüffler auch in anderen Fällen Informationen über politisch Aktive festgehalten haben. Darum mein persönlicher Aufruf: Stellen Sie ein Einsichtsgesuch und melden Sie das Resultat unbedingt der Organisation grundrechte.ch, damit ein Überblick über die aktuelle Schnüffeltätigkeit möglich wird. Mustereinsichtsgesuche finden sich unter www.grundrechte.ch im Internet. Sie können auch erfasst sein, wenn Sie sich beispielsweise bei bewilligten Politveranstaltungen oder Demos der Polizei als Kontakt zur Verfügung stellen. Ebenfalls zeitlich präzise auf den P.S. Erscheinungsrhythmus abgestimmt ist nämlich gestern der neueste Stand in der Basler Staatsschutz-Affäre bekannt geworden.
Fichiert war mit Mustafa Atici nicht nur ? wie vorher bereits vermutet ? einer der kurdisch-stämmischen Parlamentarier, sondern auch die SP-Parlamentarierin Tanja Soland. Ihr Eintrag erfolgte offenbar aufgrund von Gesprächen mit der Basler Polizei im Vorfeld der Anti-WEF-Demo vom Januar 2007. Zu den Gesprächen war es nach Angaben von Tanja Soland auf Wunsch der Basler Kantonspolizei gekommen?
Einmal mehr erweist es sich, dass der Staatsschutz sich selbst nicht an die Gesetze des Staates hält, den zu schützen er vorgibt. Und dass die Polizeien in den Kantonen (resp. in Zürich die Stadtpolizei) das Schnüffeln nicht verlernt haben. Zu hoffen ist, dass in Zürich und Bern, aber auch in anderen Kantonen nun die parlamentarischen Kontrollinstanzen alles unternehmen, um das aktuelle Ausmass der Schnüffelei festzustellen und die Selbstlegitimation der Polizei fürs Schnüffeln jenseits aller gesetzlichen Richtlinien zu kritisieren.
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Für mich selbst bedeutet die erneute unschöne Entwicklung des Staatsschutzes aber auch, dass die Sicherheitsversprechen und der Präventionsdruck des Staates grundsätzlich hinterfragt werden müssen. Aktuellerweise findet diese Debatte politisch vielleicht auf einem Nebengleis statt ? aber besser, sie wird hier geführt, als gar nicht. Ich spiele an auf das Referendum gegen die Zwangseinführung von biometrischen Pässen und Identitätskarten in der Schweiz (www.freiheitskampagne.ch).
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Worum geht?s? Eine Mehrheit von Bundesrat und Parlament (94 gegen 81 Stimmen von SP, Grünen und einem Teil der SVP) will ab dem 1. März 2010 alle Schweizer Pässe zwingend mit biometrischen Daten (momentant ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) versehen, diese auf einem drahtlos ablesbaren RFID-Chip und gleichzeitig auch in einer gesamtschweizerischen Datenbank speichern. Der Vorschlag geht dabei mehrfach über die Vorgaben der USA und der EU hinaus.
Er nimmt den Schweizer BürgerInnen die Freiheit, in Zukunft wenigstens eine nichtbiometrische Identitätskarte zu erhalten, die als Ausweispapier im Inland mehr als genügen würde. Er führt eine nationale Fingerabdruck-Datenbank ein, die überhaupt nicht verlangt wäre. Und er vertraut beim Ziel, fälschungssichere Pässe zu erstellen, auf die unsichere RFID Technologie, die bereits bewiesenermassen geknackt wurde. So können bei offensichtlich knackbarer Verschlüsselung nicht nur diese sensiblen Daten ausgelesen und beispielsweise Bewegungsprofile erstellt werden. Es können sogar drahtlose neue Daten aufgespielt werden ? ohne dass der Pass von den Lesegeräten als gefälscht erkannt wird.
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Interessante Informationen liefert in diesem Zusammenhang auch die Debatte in Deutschland. Der junge linke Bundestagsabgeordnete Jan Korte hat sich dort gegen die Verwendung der RFID-Technik eingesetzt. Fast alle befragten Experten bei einem Hearing des Innenausschusses hätten dabei seine kritische Haltung geteilt. Auch habe sich herausgestellt, so Korte, dass «beispielsweise Diplomatenpässe aus Sicherheitsgründen weiterhin ohne RFID-Chip mit biometrischen Merkmalen hergestellt würden.»
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Das Argument der Sicherheit dient also völlig ohne Grund einmal mehr zum Ausbau des Überwachungsstaats. Verdrängt wird die einfache Tatsache, dass die Freiheit am meisten bedroht ist von ihren angeblichen Verteidigern. Darum: unterschreiben Sie das Referendum gegen den biometrischen Pass.
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Übrigens, à propos Pass: Haben Sie gewusst, dass die Schweiz bis 1915 gar keinen Pass hatte?Und die Schweiz ist in den Jahren zuvor auch nicht untergegangen.
Kolumne Grüne Gedanken zur Woche im P.S. vom 11.9.2008