Ja zum Energiegesetz.

Für die Abstimmungen vom 28. November 2021 empfehle ich JA zur Pflegeinitiatie, NEIN zur Justiz-Initiative und ein JA zum Covid-19-Gesetz. Dies entspricht den Parolen, welche die GRÜNEN Schweiz am 21. August 2021 an ihrer Delegiertenversammlung in Freiburg/Fribourg beschlossen. Überzeugt unterstütze ich auch das Energiegesetz im Kanton Zürich.

Parolen Kanton Zürich

JA zum Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014).
Mehr Infos auf www.energiegesetz-zh.ch

Parolen Stadt Zürich

JA zum Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen

  • Es werden über hundertdreissig neue Grün- und Freiflächen für neue Bäume, Wiesen und Pärke in den Quartieren, verteilt über die ganze Stadt, geschaffen
  • Das ist besonders in den dicht bebauten Stadtquartieren dringend nötig
  • Mehr Bäume und mehr Grünflächen sind wichtig, um der zunehmenden Überhitzung und den Tropennächten in der Stadt entgegenzuwirken

JA zum Richtplan Verkehr

  • Das Velowegnetz in der Stadt Zürich muss dringend verbessert werden – für mehr Verkehrssicherheit für alle
  • Ein neues, attraktives und alltagstaugliches Velowegnetz wird verbindlich vorgeschrieben und innert 10 Jahren realisiert

JA zum Rahmenkredit von 330 Millionen Franken für den Ausbau der Fernwärmeversorgung

  • Der Ausbau ist ein wichtiger Schritt in Richtung Netto-Null
  • Die Wärmeversorung in der Stadt Zürich ist für einen grossen Teil des CO2-Ausstosses verantwortlich
  • Mit dem Ausbau der Fernwärme kann dieser erheblich gesenkt werden

JA zum Ersatzneubau Wohnsiedlung Hardau I

  • Die Siedlung entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Wohnungsgrösse und -mix, Energieeffizienz, Lärmschutz und Hindernisfreiheit
  • Eine Instandsetzung ist aus Kosten-/Nutzengründen nicht sinnvoll
  • Beitrag zur Erhögung des Anteils an gemeinnützigen Mietwohnungen in der Stadt Zürich

Nähere Erläuterungen zu den eidgenössischen Vorlagen

VORLAGE 1: JA zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege»
In der Schweiz herrscht bereits heute ein akuter Pflegefachmangel und bis 2029 werden 70’000 zusätzliche Pflegende benötigt. Die Pflegeinitiative liefert eine Antwort auf diesen Pflegefachmangel. Sie garantiert, dass zukünftig genügend Pflegefachpersonen ausgebildet werden. Sie sorgt dafür, dass das Personal dank besserer Arbeitsbedingungen länger im Beruf bleibt. Und sie sichert die Pflegequalität und die Sicherheit der Patient*innen. Der Gegenvorschlag des Parlaments reicht bei Weitem nicht aus: Er beschränkt sich auf Investitionen in die Pflegeausbildung. Diese haben aber nur dann eine nachhaltige Wirkung, wenn die ausgebildeten Pflegefachkräfte auch länger im Beruf bleiben. Darum müssen unbedingt auch die Arbeitsbedingungen, die Löhne und die Personalausstattung in den Spitälern oder Pflegeheimen verbessert werden.
VORLAGE 2: NEIN zur Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren»

Die Justiz-Initiative will ändern, wie das Parlament die Richter*innen des Bundesgerichts wählt. Dies obwohl kein dringender Handlungsbedarf für einen vollständigen Systemwechsel besteht. Das aktuelle Verfahren gewährleistet, dass die Richter*innen fachlich kompetent sind und unabhängig entscheiden können.  Das vorgeschlagene Los-Verfahren führt nicht zu einer besseren Abbildung der verschiedenen gesellschaftlichen Einstellungen. Im Gegenteil, es verschleiert sie. Das jetzige System (d.h. Wahl nach Parteienproporz) hingegen stellt sicher, dass die ganze Breite an Weltanschauungen, Regionen und Geschlechter am Gericht angemessen vertreten ist (respektive bei Untervertretung gezielt gestärkt werden kann). Diese Repräsentativität ist für die Akzeptanz von Urteilen unabdingbar.
Die Schweiz braucht eine starke, unabhängige und breit anerkannte Justiz als dritte Gewalt. Dafür setzen wir GRÜNE uns mit Verbesserungsvorschlägen im Parlament ein, beispielsweise für die Entpolitisierung der Wiederwahl der Richter*innen. Die Justiz-Initiative schlägt aber – ohne Not – ein Experiment vor, mit ungewissem Ausgang für unsere Demokratie.
Noch eine Bemerkung zu den Mandatsabgaben: Die Mandatsabgaben fliessen hin zu den Parteien und beeinflussen die Richter*innen nicht in ihrer Unabhängigkeit (dies wäre nur in die umgekehrte Richtung der Fall, wenn die Parteien die Richter bezahlen würden). Die GRÜNEN setzen sich für eine staatliche Parteienfinanzierung und gleichzeitig hohe Transparenz bei der Politikfinanzierung ein. Eine transparente Parteienfinanzierung würde es erlauben, auf Mandatsabgaben von Richter*innen zu verzichten. Diese Finanzierung muss aber zuerst sichergestellt sein, bevor die Mandatsabgaben wegfallen, sonst werden die Parteien nochmals zusätzlich gegenüber den Lobbys und Verbänden geschwächt.
VORLAGE 3: JA zur Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie
Das Covid-19-Gesetz ermöglicht den Behörden, mit geeigneten, verhältnismässigen und datenschutzfreundlichen Massnahmen die Pandemie zu bewältigen. Entgegen den Behauptungen der Gegenseite wird mit dem Gesetz weder die Macht des Bundesrates ausgebaut noch ist es die Grundlage für eine elektronische Massenüberwachung.
Das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz scheint lediglich dazu zu dienen, den Behörden einen Denkzettel für ihre Corona-Politik zu verpassen. Ein sehr unverantwortlicher Grund für ein Referendum! In ihrer Trotzreaktion schiessen die Referendumsführer*innen aber auf das falsche Gesetz: Die epidemiologischen Massnahmen, an welchen sie sich vor allem stören, sind im Epidemiengesetz geregelt – nicht im Covid-19-Gesetz.
Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, stehen verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen auf dem Spiel. Dazu zählen etwa der Schutzschirm für Veranstaltungen oder die wirtschaftliche Unterstützung für Kulturschaffende. Zudem könnten zukünftig keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden – auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte. Reisefreiheit der Schweizer Bevölkerung wäre massiv eingeschränkt. Auch die Wiedereinführung unbestrittener Elemente des Gesetzes – wie eben z.B. dem Covid-Zertifikat für Auslandsreisen – wäre rechtlich nur noch im ordentlichen Verfahren und unter Abwarten der Referendumsfrist möglich. Die Wiedereinführung würde darum auf jeden Fall Monate dauern.
Vergleiche dazu auch meinen Artikel „Grundrechte in Zeiten von Corona“ 
Kanton Zürich
JA zum Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014). Mehr Infos auf www.energiegesetz-zh.ch
Die Parolen der GRÜNEN Stadt Zürich findest Du hier.