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Das Wichtigste

  • Bei den EU-Wahlen droht ein massiver Rechtsrutsch. Umso wichtiger ist es, die GRÜNEN im EU-Parlament zu stärken und die Wahl nicht zu verpassen.
  • Die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl für EU-BürgerInnen in der Schweiz richten sich nach dem nationalen Wahlrecht ihres Herkunfts­staates. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich.
  • Deutsche, französische und spanische Staatsbürger:innen müssen sich vorgängig registrieren.
  • Italiener:innen müssen in die Gemeinde in Italien reisen, bei der sie als Wähler:in registriert sind. 

An den EU-Wahlen teilnehmen: so geht’s!

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aller EU-Mitgliedstaaten in wahlfähigem Alter (in der Regel 18 Jahre, in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich 16, in Griechenland 17).

Wie nimmt man als EU-Bürger:in von der Schweiz aus an der Europawahl teil? 

Italiener:innen müssen in die Gemeinde in Italien reisen, wo sie als WählerIn registriert sind. Sie erhalten von der Gemeinde circa einen Monat vor der Wahl automatisch eine entsprechende Benachrichtigung.

Deutsche in der Schweiz können ihre Stimme nur auf brieflichem Weg abgeben.  Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss. Sobald die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen erhalten haben, können sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.

Portugies:innen wählen auf dem Konsulat. Sie müssen sich nicht vorgängig registrieren.

Französ:innen wählen entweder in den von den Konsulaten eingerichteten Wahllokalen oder per Vollmacht. Vous devez vous inscrire sur les listes électorales consulaires auprès de l’ambassade ou du consulat français de votre pays de résidence avant le vendredi 3 mai 2024.

Spanische BürgerInnen können ihre Stimme entweder brieflich oder auf dem zuständigen Konsulat abgeben: Si tienes nacionalidad española y resides en otro país debes inscribirte en el Registro de Matrícula del Consulado con tiempo suficiente para poder ser incluido en el censo, entre 2 y 3 meses antes de la convocatoria de las elecciones. Si tienes nacionalidad española y resides habitualmente en España, pero te encuentras temporalmente en el extranjero, debes inscribirte como no residente en el consulado que corresponda a tu residencia. Una vez convocadas las elecciones, debes realizar la solicitud de voto en el consulado en un plazo de 25 días desde la convocatoria.

In vielen Mitgliedstaaten ist eine rechtzeitige Eintragung ins Wahlregister nötig, weshalb empfohlen wird, sich nach den genauen Fristen und Modalitäten zu erkundigen.  Hier finden Sie eine Übersicht aller notwendigen Infos für ihr Land: https://elections.europa.eu/de/how-to-vote

Weitere Informationen über die Europawahl und wie man daran teilnimmt finden Sie auf dieser Themenseite des europäischen Parlamentes: https://europawahl.eu